Hallo ich habe folgendes Problem! ich habe eine sehr hohe Nachzahlung der Eon bekommen ca 500 euro. ich bin mit meinen Abschlagszahlungen nicht in Rückstand 53 euro pro Monat und habe bereits die Hälfte der Nachzahlung beglichen. Somit sind zur zeit nur noch 235 euro offen. Gezahlt habe ich letzten Monat 200 euro und diesen Monat 150 euro. Man hat mir gestern trotz Zahlung den Strom abgestellt ist dieses Rechtens und was kann ich tun? mfg Kai
Bestell-/Kundennummer: 232018527420
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland:
Sofortige Wiederherstellung meiner Stromversorgung
Antwort auf die Beschwerde vom 15.12.2016
Sehr geehrter Herr Kaufmann,
es tut uns leid, dass Sie verärgert sind. Das war nicht unsere Absicht.
Auch wir wissen, wie einschneidend sich der Schritt einer Versorgungseinstellung auf den Alltag unserer Kunden auswirkt. Daher geht diesem immer ein sehr langes Mahnverfahren voraus, das noch viele Möglichkeiten bietet, eine Sperrung abzuwenden.
Aktuell prüfen wir Ihr Anliegen und werden uns in den kommenden Tagen gern bei Ihnen zurück melden.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Vielen Dank!
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH
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Habe Sie Eon um eine Ratenzahlung gebeten oder einfach einseitig die Ratenzahlung gemacht? Laut GVV (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) § 19 Unterbrechung der Versorgung hat der Energielieferant das Recht, wenn der Kunde nicht zahlt, die Stromzufuhr zu unterbrechen. Dies wird auch mit einem Schreiben vorher angekündigt.
Ich hatte mich schon zwei Monate vorher gemeldet weil ich noch immer keine Abrechnug hatte
Nicht gelöst die eon sitzt es aus keine reaktion
in wenigen tagen habe ich auch die letzte zahlung erbracht
und habe trotzdem immer noch das gleiche problem
sperr und entsperr kosten werde ich auf keinen fall bezahlen
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Hallo Kai Oliver Kaufmann,
da es sich bei der Nachzahlung um über 78% einer Jahresabschlagzahlung handelt, sollte auf jeden Fall die Jahresrechnung geprüft werden.
Normalerweise kommt nach nicht bezahlter Rechnung erst mal eine Mahnung und danach eine Androhung der Abschaltung.
Dann hat man noch 4 (vier) Wochen Zeit die Sache zu regeln. Drei Tage vor der tatsächlichen Sperre muß die beabsichtigte Sperre erneut angekündigt werden.
Die Verhältnismäßigkeit der Sperre muß beachtet werden, was bedeutet, das durch die Sperre die Gesundheit von Kindern, Kranken und Schwangeren nicht gefährdet werden darf!
Zwecks Ratenzahlungs Vereinbarung sollte man sich aber besser mit dem Anbieter vorher absprechen.
Da aber hier schon ein Großteil des Rückstandes bezahlt wurde, halte ich die Sperre auch für unverhältnismäßig. Besonders im Hinblick auf die Folgekosten.
Prüfen Sie die vergangenen Jahresrechnungen auf Korrektheit.
Sollten sich bei den Rechnungen Fehler ergeben, kann man das ganze vermutlich Rückabwickeln, bzw. wegen unrechtmäßiger Stromsperre die dadurch entstandenen Kosten vom Anbieter zurückfordern.
Mögliche Fehler sind u. a. 'versteckte Preiserhöhung', 'falsche Zählernummer in der Abrechnung', 'zu viele kWh auf der Rech. ', 'sind alle Abschlagszahlungen richtig verbucht? ', 'wurde evtl. der Zähler manipuliert oder ausgetauscht? '.
Eine eventuelle Klage auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld wäre ebenfalls zu prüfen.
Eine mögliche Vorgehensweise wäre
a) Beratung bei der nächsten Verbraucherzentrale,
b) Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie Berlin
c) Klage beim Amtsgericht
Da diese Geschichte etwas komplexer ist, nimmt man sich besser einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Entsprechende Adressen findet man im Internet.
Soviel fürs Erste.
Mfg
Bernd Brinker
Da keine Einigung erzielt ist steht die Lösung noch aus