Verweigert Kündigung per E-Mail

Düsseldorf

Es ist sehr interessant, wie Firmen denken: sehr kurzfristig. Um einen Kunden gegen seinen Wille ein Jahr länger an sich zu binden, riskieren sie ihn dafür für Jahrzehnte zu verlieren. Das nenne ich mal nachhaltiges Wirtschaften.

Wenn der Bundesgesetzgeber erkennt, dass das Urteil des OLG Düsseldorf im Gegensatz zu dem des OLG München nicht überzeugend ist, sich noch auf ersteres zu berufen, ist schon kaltschnäuzig.

Bestell-/Kundennummer: 14445490

Meine Forderung an gas.de:

Anerkennung einer Kündigung per E-Mail - weil der Kunde König das so will.

Antwort auf die Beschwerde vom 18.12.2016
gas.de Versorgungsgesellschaft mbH

Abteilung: Kundenservice

21.12.2016 | 13:56 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre gas.de Versorgungsgesellschaft mbH

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Gas.de hat sich zu einer Kulanzregelung freundlicherweise durchgerungen und meine Kündigung per E-Mail nun doch als wirksam anerkannt - ohne eine rechtliche Verpflichtung dazu! Das ist sehr honorable!
Till Wollheim