"Umtausch leicht gemacht"?

Essen

Real SB Essen-Porscheplatz "Umtausch leicht gemacht"?

Hallo,

ich habe am 13.12.2016 einen Sharp-Fernseher mit der Modellbezeichnung LC-49CUF8462ES in der Realfiliale Essen-Porscheplatz gekauft.

Beim auspacken des Fernsehers stellte ich fest, dass der Fernseher wohl schon einmal ausgepackt war.

Die Folie die den Fernseher schützen soll hatte bereits ein Loch und die Tüten die das Zubehör enthielten waren bereits geöffnet.

Da ich den Fernseher bereits ausgepackt hatte, wollte ich ihn dann auch testen.
Im Full HD 1080p Modus ist das Bild des Fernsehers ganz passabel.
Das Bild in der UHD-Auflösung hingegen gefiel mir überhaupt nicht, da es nicht so scharf war wie erwartet. Die Menüführung ist ebenfalls sehr Umständlich.
Daher beschloss ich den Fernseher zurück zu geben, da er mir aus oben genannten Gründen nicht gefällt.

Da Real mit dem Siegel "Umtausch leicht gemacht. Praktisch alles, was Sie bei real,- kaufen, können Sie ohne Probleme wieder umtauschen"

wirbt, hatte ich mir keinerlei Gedanken über den Umtausch gemacht.

In der Real Filiale angekommen, rief die Dame an der Information den Herren, der für die Elektronik zuständig zu sein scheint.

Er fragte mich was mit dem Fernseher wäre? Ich sagte, dass er mir aus den oben angegebenen Gründen nicht gefällt und zudem alles so aussah, als ob der Fernseher bereits ausgepackt war.

Der Verkäufer sagte mir, dass er den Fernseher nicht zurück nehmen werde, da
kein Umtauschrecht besteht.
Weiter sagte er, dass der Kauf nun schon 9 Tage her sei.
Bei 7 Tagen hätte er ihn zurück genommen (logik)? .

Ich wies ihn auf das Onlinesiegel "Umtausch leicht gemacht" hin. Er meinte, dass dieses Versprechen nur für Onlinekäufe gilt und verweigerte den Umtausch.

Wieder zuhause angekommen, rief ich den Real Kundenservice an um diese Aussage zu verifizieren.

Die Dame sagte, das diese Versprechen nicht nur für Onlinekäufe gilt.

Anschließend fragte sie, um was für ein Produkt es sich dabei handele. Ich sagte um einen Fernseher.

Sie Sagte, den können Sie nicht umtauschen. Ich fragte wieso nicht?
Da wurde die Dame ein wenig ungehalten und sagte, Zitat "da brauchen wir nicht rum zu diskutieren.
Der Fernseher wir nicht umgetauscht" Zitat Ende.
Und das im Kundenservice? Die Dame hat meiner Meinung nach nichts im customer service zu suchen

.
Am besten solche Geräte nur noch Online kaufen.
Da hat man dann "Umtausch leicht gemacht" Gesetzlich.

Gruß

Bestell-/Kundennummer: Sharp - LC-49CUF8462ES

Meine Forderung an real,- SB-Warenhaus:

Rücknahme des Fernsehers gemäß Rücknahmeversprechen

Antwort auf die Beschwerde vom 10.01.2017
real,- SB-Warenhaus GmbH

Abteilung: Kundenservice

10.01.2017 | 15:11 Uhr

Sehr geehrter Herr Kratzenberg,

wir würden den Vorfall gerne prüfen und Ihnen eine Rückmeldung dazu geben.

Würden Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten über die E-Mail Adresse kundenorientierung@real.de oder unsere kostenlose Kundenhotline 08 00 / 5 03 54 18 zur Verfügung stellen, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können?

Vielen Dank vorab dafür.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Rauch

Abteilungsleiterin real,- Kundenservice

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Hallo,

dumm gelaufen. Wieso kauft man sich einen Fernseher, ohne sich vorher darüber zu informieren? Zumal in solchen Märkten immer ein Ausstellungsstück aufgestellt ist das Gerät eben zu testen. Ansonsten wendet man sich an einen Mitarbeiter und nimmt sich am besten noch einen unabhängigen Zeugen mit, falls es im Nachhinein Probleme gibt.

Laut dem Gesetzt gibt es KEINEN Umtauschrecht. Händler sind nicht gezwungen Ware wieder zurück zunehmen, oder nur in Rahmen der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Egal, ob es einen Siegel dafür gibt, oder nicht.

Sollte es Probleme mit dem Fernseher geben, dass er zum Beispiel nicht mehr funktioniert, dann handelt es sich hier um einen Sachmangel (§434 BGB) und ist unverzüglich beim Händler anzuzeigen. Dieser ist gezwungen eine Nacherfüllung nach §439 BGB durchzuführen, in dem er das Gerät einschickt oder ein neues aushändigt.

Bei weiteren Problemen handelt es sich hierbei um einen erheblichen Sachmangel, wo der Käufer auf mehrere Optionen zugreifen kann. Hierbei unter anderem eine Preisminderung (§441 BGB) oder das zurücktreten aus dem Kaufvertrag (§323 BGB). Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Sie sehen also, dass Sie keinen Anrecht darauf haben, das Gerät umzutauschen, da es weder einen kleinen Sachmangel, noch einen erheblichen Sachmangel nachweist. Am besten Sie kaufen Ihre Geräte im Fachhandel. Dort kennen sich die Personen auch mit den Geräten aus und werden regelmäßig geschult.

In diesem Sinne.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst