Am 07.12.2016 habe ich fristgerecht zum 13.01.2017 wegen Auszug gekündigt.

Auf meine E-Mails und Rückrufwünsche keine Reaktion! Wartezeiten von 20 Minuten am Telefon sind keine Seltenheit.

Am 23.12.2016 teilte mir ein Mitarbeiter mit, dass zwingend auch eine Abmeldebestätigung der Gemeinde/Stadt vorgelegt werden muss. Dies sei so in den AGB auch hinterlegt. Jedoch konnte er mir diesen § nicht nennen und ich finde diesen auch nicht!

Bestell-/Kundennummer: 206352

Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:

Bestätigung der Kündigung zum 13.01.17

Antwort auf die Beschwerde vom 04.01.2017
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Abteilung: Kundenservice

24.01.2017 | 16:53 Uhr

Sehr geehrter Herr Textor,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Kündigungsanfrage wurde wunschgemäß umgesetzt. Wir gehen davon aus, dass Ihnen die Bestätigung nunmehr zugegangen ist.

Herzliche Grüße

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst