Ich habe bei der Firma E.ON Engergie - über TOP-Tarif - einen Gasvertrag abgeschlossen.
Vertragsbeginn: 01.03.2016
Vertragslaufzeit: 12 Monate
Rechtzeitig vor Vertragsende habe ich mich erneut mit TOP-Tarif in Verbindung gesetzt und einen Anschlußvertrag zum 01.03.2017 bei einem anderen Anbieter abgeschlossen. TOP-Tarif teilte mir mit, daß ich schnellstmöglich bei E.ON kündigen solle. Ich habe dann am 28.11.2016 zum Ablauf der 12-monatigen Vertragslaufzeit gekündigt.
E.ON hat mir am 05.12.2016 die Kündigung zum 15.12.2016 bestätigt.
Es folgten viele Anrufe, diverse Schreiben, zuletzt auch an des Beschwerdemanagement, in denen ich um Klärung und Korrektur der Kündigung gebeten haben, jedoch bis heute ohne Erfolg oder irgend eine Rückmeldung.
Eine schriftliche Bestätigung zur Korrektur der Kündigung wurde mir bis heute verweigert.
Telefonisch erklärt man mir seit dem 07.12.2016 immer wieder der Vorgang sei in Bearbeitung. Zugesagte Rückrufe erfolgen nicht.
Auch die von der Vertragsabteilung am 07.12.2016 zugesagte schriftliche Korrektur ist bis heute nicht erfolgt.
Zwischenzeitlich hat mich der Netzbetreiber angeschrieben und mitgeteilt, daß er eine Wiederaufnahme der Energieversorgung vorgenommen hat. Begründung: In Folge eines fehlgeschlagenen Anbieterwechsels wurde der Zähler als vertragslos gemeldet.
Der Vertrag wurde so abgeschlossen, daß E.ON zum Ende der Laufzeit - 28.02.2017 - einen Neukundenbonus in Höhe von 338,00 € zahlt. Den will E.ON sich anscheinend einsparen.
Außerdem hat der Netzbetreiber in seinem Vertag folgende Konditionen angegeben:
Grundpreis: 189,98 € / Jahr, Arbeitspreis: 7,24 Cent/kWh
bei dem E.ON_Vertrag bis 28.02.2017:
Grundpreis: 144,00 € / Jahr, Arbeitspreis: 5,80 Cent/kWh
Auch hier entstehen mir zusätzliche Kosten.
Bestell-/Kundennummer: 232028270129
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland:
338,00€ und die Differenz zum Grundpreis und dem Arbeitspreis x verbrauchter kwh
Antwort auf die Beschwerde vom 04.01.2017
Sehr geehrte Frau Beeck,
Ihr Eintrag in der ReclaBox zeigt uns, dass Sie verärgert sind. Das war nicht unsere Absicht.
Es tut uns leid, dass Ihr Anlegen bisher nicht geklärt wurde. Gern prüfen wir das Vertragskonto und werden im Anschluss daran umgehend wieder Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Freundliche Grüße
E.ON Energie Deutschland GmbH
Antwort auf die Beschwerde vom 04.01.2017
Liebe Frau Beeck,
es tut uns leid, dass Sie verärgert sind. Ihre Situation können wir gut nachvollziehen und bitten auch hier noch einmal um Entschuldigung für die fehlerhafte Bearbeitung.
Wie wir bereits in unserem Schreiben vom 3. Januar 2017 mitgeteilt haben, erhalten Sie Ihren Bonus selbstverständlich trotzdem. Gern hätten wir die Abmeldung rückgängig gemacht und Sie weiter bis zum 28. Februar 2017 beliefert. Doch leider hat der Grundversorger hier nicht zugestimmt.
Wenn Ihnen durch die Belieferung des Grundversorgers für die Zeit vom 16. Dezember 2016 bis 28. Februar 2017 höhere Preise in Rechnung gestellt werden, so übernehmen wir gerne die Differenz. Bitte senden Sie uns dazu die Schlussrechnung des Grundversorgers zu, sobald sie Ihnen vorliegt. Gern errechnen wir dann die Differenz und schreiben sie Ihnen gut.
Unsere Schlussrechnung haben wir heute erstellt. Sie ist bereits auf dem Weg zu Ihnen. Den Wechselbonus finden Sie auf der Seite 2 unter dem Punkt „Ihre Energiekosten“. Da der Zählerstand zum 15. Dezember 2016 errechnet ist, bitten wir Sie diesen zu prüfen. Stimmt er mit dem tatsächlichen Zählerstand überein? Wenn nicht, so teilen Sie uns doch bitte einen abgelesenen Wert mit, damit wir die Rechnung korrigieren können. Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Beeck, wir hoffen, Ihr Ärger hat sich hiermit etwas gelegt.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH
Antwort auf die Beschwerde vom 04.01.2017
Hallo Frau Beeck,
nach nochmaliger Durchsicht Ihrer Daten ist uns aufgefallen, dass Sie uns den Zählerstand zum 31. Dezember 2016 mitgeteilt haben. Aufgrund dessen wurde der Wert zum 15. Dezember 2016 durch uns errechnet und in unserer Rechnung berücksichigt.
Wir bitten um Entschuldigung, dass wir Ihnen diesen Sachverhalt erst heute mitteilen.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH
Antwort auf die Beschwerde vom 04.01.2017
Sehr geehrte Frau Beeck,
es tut uns leid, dass Sie noch immer verärgert sind. Gern kommen wir in den nächsten Tagen noch einmal schriftlich auf Sie zu. Wir gehen davon aus, dass Sie unsere Mitteilung in der 3. KW erhalten werden. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Vielen Dank!
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschlang GmbH
kommentare und trackbacks 5
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Die Firma E.ON hat sich mit Schreiben vom 03.01.2017 entschuldigt und mitgeteilt, daß Ihnen bei der Bearbeitung der Kündigung ein Fehler unterlaufen sei, die Korrektur der Abmeldung aber nicht mehr möglich sei und so das Datum der Abmeldung der 15.12.2016 bleibe. Den Neukunden- bzw. Wechselbonus in Höhe von 338,00 € werde ich trotz der verkürzten Laufzeit erhalten.
Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:
Es ist zwar freundlich, daß E.ON sich nun entschuldigt und den Bonus zahlen will. Darauf warte ich nun erst einmal. Des Weiteren habe ich zwischenzeitlich erfahren, daß eine Abmeldung nicht rückgängig zu machen ist. Das wußten die Mitarbeiter von E.ON doch bereits, als ich den ersten Anruf getätigt habe. Anstatt das dann auch so zu mitzuteilen, wurde ich hingehalten und man erhält keine konkreten Auskünfte, wie sich der Fortgang der Angelegenheit gestalten wird. Wenn ich darüber nachdenke, wieviel Zeit - als Kunde ist das meine Freizeit - ich für diese eine schriftliche Antwort vom 03.01.2016 aufwenden mußte, bin ich wirklich nicht zufrieden und auch weiterhin verärgert. Zumal die Bonuszahlung noch aussteht. Ebenso die Abrechnung. Zu den Folgekosten wg. des falschen Kündigungstermins - hier der höhere Grund- und Arbeitspreis durch die erforderliche Grundversorgung - steht auch weiterhin eine Klärung aus. Bis dahin ist die Beschwerde von Seiten E.ON noch nicht abgearbeitet und eine Löschung der Beschwerde noch nicht angezeigt.
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.
Meine Stellungnahme zu den Schreiben der Firma E.ON vom 09.01.2017
Die Schlußrechnung zum 15.12.2016 habe ich erhalten.
Der Zählerstand wurde von mir am 16.12.2016 und 31.12.2016 abgelesen und zwischenzeitlich an den Grundversorger übermittelt. Zählerstand: 8569 zum 16.12.2016.
Zur Ablesung mußte ich 2x zum - ca. 35 km einfach Strecke - entfernt gelegenen Mietobjekt fahren. Auch das wieder in meiner Freizeit.
Die Schlußrechnung zum 28.02.2017 werde ich Ihnen zusenden, sobald mir diese vorliegt.
Bis zur Rechnungsgutschrift und der Gutschrift der Preisdifferenz zum Ende der regulären Vertragslaufzeit ist der Vorgang noch nicht abgeschlossen und eine Löschung der Beschwerde weiterhin nicht angezeigt.
Die fehlende Reaktion und Bearbeitung sowie unzureichenden Serviceauskünfte – in der Zeit vom 07.12.2016 bis 03.01. 2017 – seitens der Firma E.ON, haben viel Zeit und zusätzliche Aktivitäten meinerseits erfordert.
Die Entschuldigung ist eine nette Geste lindert den Ärger aber nur begrenzt.
Wünschenswert und wichtiger wäre es m. E. den Service bzw. die Reklamationsbearbeitung entsprechend zu verbessern.
Wenn die Verantwortlichen für diese Vorgänge bzw. dieses Handeln/Nichthandeln einmal Ihre persönliche Freizeit zur Klärung einsetzten müßten und nicht die bezahlte Arbeitszeit, gäbe es in Zukunft sicherlich weniger Servicetelefone ohne konkreten Ansprechpartner bzw. ohne einen zuständigen Sachbearbeiter. (Bei jedem Anruf ein neuer Service-Mitarbeitet, der den vorherigen nicht kennt und dem man dann noch einmal den Sachverhalt ganz von vorne erklären darf. Bis man entweder aufgibt oder verärgert Hilfe – z. B. bei der ReclaBox – sucht.)
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst