Gutschein erst nicht einlösbar, dann verfallen

München

Wir haben zur Hochzeit 2013 einen Gutschein für eine Hotelübernachtung bekommen. Die Freude darüber war sehr groß. Im ersten Jahr gab es unsererseits keinerlei Druck, den Gutschein einzulösen - wir hatten ja gefühlt jede Menge Zeit dafür. Danach wurde ich mit dem 2. Kind schwanger - nach der Geburt war an ein romantisches Wochenende zu zweit nicht annähernd zu denken und mit den Kindern wollten wir zuerst nicht fahren. Als der Kleine aus dem Gröbsten raus war, wollten wir nun vor Ablauf des Gutscheines die Gelegenheit nutzen, mangels Babysitter dann eben mit den Kindern. Leider war meine große Tochter zu diesem Zeitpunkt bereits schulpflichtig - wir also an die Ferien gebunden. Der Termin war theoretisch klar - leider beginnen die bayerischen Herbstferien erst im November - pünktlich zu Ferienbeginn waren die von uns gewählten Hotels aber leider ALLE bereits in der Winterpause. (Eine Tatsache, die sich sicher leicht überprüfen ließe). Dies kann ich durch den Email-Verkehr auch belegen. Kein Problem, ich wollte den Gutschein kostenpflichtig verlängern und im nächsten Jahr einlösen. Hier kommt nun mein Fehler - im Weihnachtstrubel und abgelenkt durch einen Todesfall in der Familie habe ich den Gutschein zum Jahresende vergessen zu verlängern. Am 02. Januar fiel mir der Gutschein wieder in die Hände - ich bin sofort zu einem Geschäft von Jochen Schweizer gefahren - die einzige Auskunft war, man könne nichts tun, Gutschein abgelaufen, die Dame wäre die falsche Ansprechpartnerin. Ich könne ja bei Jochen Schweizer anrufen, aber die werden mir das selbe sagen oder ich soll mich an die Verbraucherzentrale wenden. Ich bin sauer, denn wir haben eine Buchung versucht, mehrfach - die in Frage kommenden Hotels waren alle nicht verfügbar und jetzt soll es wegen 2 Tagen keine Möglichkeit geben, den Gutschein zu verlängern? Das ist mehr als frustrierend. Das Hochzeitsgeschenk ist im Eimer. Ich werde keine Gutscheine mehr verschenken oder mir welche wünschen, geschweige denn eine Empfehlung aussprechen.

Meine Forderung an Jochen Schweizer:

Verlängerung des Gutscheines, Umtausch oder Erstattung

Antwort auf die Beschwerde vom 05.01.2017
Jochen Schweizer GmbH

Abteilung: Customer Realtionship Management

09.01.2017 | 13:26 Uhr

Guten Tag Frau Promper,

wir richten uns bezüglich der Gutscheinfrist aus Gründen der Bilanzierungserfordernisse nach der gesetzlichen Verjährungszeit für Leistungsansprüche (§195 BGB). Hierbei nutzen wir im Sinne unserer Kunden den vollen Verjährungszeitraum aus, nämlich 3 Jahre ab Ende des Kaufjahres (effektiv also bis zu 4 Jahre).
Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen und wir sind bei zeitnahen Rückmeldungen grundsätzlich gern zu Kulanzlösungen bereit.

Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall unseren Kundenservice unter der Rufnummer: 089 / 70 80 90 90

Liebe Grüße aus München

Ihr Jochen Schweizer Team

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Ich habe den Gutschein zu den normalen Konditionen für 1 Jahr verlängern können. Besten Dank, wir versuchen jetzt unser Glück nochmal!