Ignorieren des Sonderkündigungsrechtes

Berlin

Am 07.11.2016 teilten sie mir ihre Preiserhöhung zum 01.01.2017 mit. Laut Vertragsrecht habe ich bei Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Von diesem machte ich mit Schreiben vom 06.12.2016 Gebrauch. Leider wird diese Kündigung ignoriert und bis dato mein Zähler nicht für einen Lieferantenwechsel freigegeben.

Wie ich von meinem Energieberater erfahren musste, ist das in ihrem Unternehmen kein Einzelfall. 100% der von seinen Kunden erstellten Sonderkündigungen zum 31.12.16 werden von ihnen ignoriert und nicht bearbeitet. So ein Verhalten ist mir in keinem Unternehmen untergekommen und grenzt an Betrug.

Ich fordere sie auf, meinen Vertrag per 01.01.2017 zu beenden und meinen Zähler umgehend für meinen neuen Lieferanten frei zugeben.

Gleichzeitig entziehe ich ihnen meine Einzugsermächtigung. Alle Abschläge werde ich zurückbuchen. Die Gebühren dafür tragen sie.

Hochachtungsvoll

Adelheid Dröse

Bestell-/Kundennummer: 8790087895

Meine Forderung an voxenergie:

Beendigung meines Vertragsverhältnisses

Antwort auf die Beschwerde vom 10.01.2017
voxenergie GmbH

Abteilung: Kundenbetreuung

13.01.2017 | 14:08 Uhr

Sehr geehrte Frau Dröse,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bedauern sehr, dass Sie sich für einen Lieferantenwechsel entschieden haben.

Ihre Beschwerde haben wir zur Kenntnis genommen und den Vertrag im Rahmen einer Kulanzlösung beendet. Eine schriftliche Kündigungsbestätigung wird Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugehen. Anschließend werden wir eine Endabrechnung Ihres Tarifes vornehmen.

Den Entzug der Einzugsermächtigung haben wir vermerkt.

Wir sind zuversichtlich, die Angelegenheit damit zu Ihrer Zufriedenheit gelöst zu haben, und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

bewerten sie die antwort von voxenergie GmbH

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist nicht gelöst, da sich voxenergie noch nicht mal gemeldete hat.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst