05.01.2017 | 20:26 Uhr | 682 Views
Ich muss mich einreihen, bin auch Geschädigte. Ich habe bezahlt, aber die Ware nicht erhalten. Angerufen und eine E-Mail verschickt, den Händlerbund informiert. Bezahlt wurde am 19.12.2016.
Bestell-/Kundennummer: Best.nr417183
Meine Forderung an uhlig-resonance.com:
Ware oder 49,13 Euro
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen
Den Händlerbund habe ich bereits am 21.12.2016 per Email kontaktiert und genauso keine Antwort erhalten!
Man beachte, dass der Händlerbund nicht die Interessen der Kunden der Händler vertritt, sondern die der Händler selbst (wie der Name schon sagt).
Zitat Webseite Händlerbund:
"Zu den Dienstleistungen zählen neben abmahnsicheren Rechtstexten ein Kundenbewertungssystem für Online-Shops und das Gütesiegel “Käufersiegel”"
Wieso sollte der Händlerbund sich da auch einmischen?
Schließlich zahlt der Händler dort quasi Kunde und zahlt für deren Dienstleistungen.
Ware kam heute an. Zum Zeitpunkt der Beschwerde wurde mir noch nicht mitgeteilt, daß bis zum 9.1.
Betriebsferien sind.