Verspäteter Abflug

Köln

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich meine Ansprüche nach Art. 6 der Verordnung Nr. 261/2004 („Verspätung“) und Art. 7 der EG-Verordnung Nr. 261/2004 („Ausgleichsanspruch“) zum verspäteten Flug von Barcelona/BCN (08.01.2017 /4U 0527) nach Köln/Bonn CGN gelten machen. Mein Anspruchsbetrag in Höhe von insgesamt 750 Euro für drei Passagiere ist gem. der o. g. EG-Verordnung anzuerkennen. Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass mir (im Gegensatz zu anderen Passagieren) keine Verpflegungskosten im Flughafen von Barselona in Höhe von 15 Euro erstattet worden sind. Bitte um die schnellstmögliche Bearbeitung und Auszahlung meiner Forderung in Höhe von 765 Euro.

Bestell-/Kundennummer: Buchungsnummer O9V97J , Flugnummer 4U 0527

Meine Forderung an Eurowings Aviation:

Meine Forderung an Eurowings GmbH: (765 Euro) Erstattung nach Art. 6 +7 der EG Verordnung Nr.: 261/2004 / Rs. C-402/07+ Rs. C-432/07

Firmen-Antwort ausstehend seit 9 Jahren, 161 Tagen und 13 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

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Bislang hat die Fluggesellschaft noch nicht auf meine Beschwerde reagiert.

Eurowings hat bislang noch nicht auf meine Beschwerde reagiert.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Durch die Vermittlung der:

söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V.
Fasanenstraße 81· D -10623 Berlin · Telefon: +49 (0) 30. 6 44 99 33 –26 · Fax: +49 (0) 30. 6 44 99 33-31
http://soep-online.de

wurde der Fall schließlich gelöst und Eurowings hat mir die Entschädigung gezahlt. Kann die soep nur jedem weiterempfehlen!