Preiserhöhung und trotzdem kein Kündigungsrecht?

Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren

Zu ihrer Antwort möchte ich klar stellen, das es nicht um einen neu berechneten Abschlag geht, sondern um das die ganze zZeit zuviel bezahlte Geld! Dann hatten sie mir mitgeteilt das es keine Preiserhöhung gibt und sie haben die Preise erhöht und somit habe ich Sonderkündigungsrecht!
Ich gebe ihnen jetzt noch 10 Tage zeit und dann werde ich einen Anwalt einschalten und dann mal sehen, ob ich kein Sonderkündigungsrecht habe!

Lg Petra Krescheck

Bestell-/Kundennummer: 8790128032

Meine Forderung an voxenergie:

Kündigung anerkennen und das Geld zurück, das zuviel bezahlt wurde

Antwort auf die Beschwerde vom 03.02.2017
voxenergie GmbH

Abteilung: Kundenbetreuung

06.02.2017 | 11:05 Uhr

Sehr geehrte Frau Krescheck,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, ist Ihre Sonderkündigung bei uns nicht fristgemäß eingegangen. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages war leider nicht möglich.

Aufgrund der vereinbarten Vertragslaufzeit haben wir als Ende Ihres Vertrages den 09.02.2017 vermerkt. Dies haben wir Ihnen bereits in der schriftlichen Kündigungsbestätigung vom 18.01.2017 mitgeteilt.

Den zu erstattenden Betrag werden wir mit der Summe der Abschlussrechnung verrechnen.

Wir hoffen, wir konnten den Sachverhalt zu Ihrer vollsten Zufriedenheit abschließend klären, und wünschen Ihnen alles Gute für die Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Nein, ich warte noch auf die geld zurück überweisung

Ich habe immer noch kein geld zurück bekommen

Ich habe immer noch keine rückerstattung