Bei allen drei Gutscheinen wurde mir auf der Seite "Gutschein einlösen" auf Jochen Schweizer.de beim einlösen mitgeteilt das die Gutscheine ungültig seien. Die Gutscheine sind im Oktober und November 2016 gekauft worden und Kaufbelege sind vorhanden.
Meine Forderung an Jochen Schweizer:
Rückerstattung des Kaufpreises
Antwort auf die Beschwerde vom 16.03.2017
Guten Tag Herr Franke,
vielen Dank für Ihr Feeback. Nun interessiert es uns umso mehr, was hier schief gelaufen ist. Gerne würden wir Ihren Fall noch einmal prüfen. Senden Sie uns dazu bitte Ihren Namen, Ihren Gutscheincode und Ihr Anliegen an trustpilot@jochen-schweizer.de, damit wir Ihren Fall so schnell wie möglich bearbeiten können.
Liebe Grüße aus München
Ihr Jochen Schweizer Team
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