Am 6.12.16 habe ich bei preis24 ein handyvertrag mit einem Handy (IPhone 6 s) abgeschlossen. Am 09.12.16 habe ich von meinem Widerrufsrecht Paragraph 355 BGB in Verbindung mit Paragraph 357 BGB, somit ist der Vertrag unwirksam. Ich soll jetzt aber 3 Monate lang den Vertrag bezahlen, da es angeblich bei O2 welcher mein Provider gewesen wäre braucht um dies zu bearbeiten. Ich frage mich ob es Preis24 geläufig ist was im Paragraph 355 BGB steht.
Das Beste an der ganzen Story ist, das Preis24 meinen Widerruf erst am 28.12.16 bearbeitet hat und O2 (auf nach Frage) davon gar nichts weiß. O2 bucht auf Widerruf den Betrag am 19.1.17 ab. Ich fordere Preis24 auf den Tatbestand innerhalb einer Woche zu klären und mir den von O2 in Rechnung gestellten Betrag bis zum 22.1.17. Ansonsten muss ich rechtliche Schritte einleiten und meine dafür verauslagten Kosten ebenso in Rechnung zu stellen.
Bestell-/Kundennummer: 598508
Meine Forderung an preis24.de:
Sofortige Klärung bei O2
Antwort auf die Beschwerde vom 18.01.2017
Guten Tag,
vielen Dank für die Schilderung Ihres Anliegens.
Leider ist die hier angegeben Nummer keine Kundennummer von uns. Bitte senden Sie uns diese mit der Kopie Ihrer Beschwerde an info@pres24.de, damit wir Ihr Anliegen umgehend für Sie klären können.
Beste Grüße
Ihr preis24. de-Team
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Ich habe nur die angegebene Bestellnummer und keine Kundennummer
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst