Am 07.12.2016 habe ich über Check24 den Auftrag zur Stromversorgung, Anbieterwechsel, fristgerecht ausgelöst. Unter Punkt 3 (derzeitiger Stromversorger) habe ich meinen derzeitigen Stromversorger angegeben (Enervatis Energieversorgungsgesellschaft mbH). Durch die BEV wurde der FALSCHE Stromversorger gekündigt. Gekündigt wurde beim Netzbetreiber der ENSO Energie Sachsen Ost AG. Nach mehrmaliger telefonischer Rücksprache mit der BEV wurde mir bestätigt, dass falsch gekündigt wurde, durch die BEV. Als der Fehler bemerkt wurde, war die Kündigungsfrist beim derzeitigen Stromversorger abgelaufen. Dadurch verliere ich meinen einmaligen Wechselbonus von 25% und 80 € Sofortbonus. Weiterhin verbrauchen wir auf Grund familiärer Veränderung weniger Strom. Auch das wird jetzt nicht berücksichtigt.
Bestell-/Kundennummer: Auftragsnummer 8445972
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Wirksamwerden des Vertrages bei BEV wie beantragt am 07.12.16 zum 01.02.2017.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Schon bemerkenswert, wenn man bedenkt, dass "Enervatis" als eine Marke der BEV Energie nicht merkt, dass ein Wechsel innerhalb des eigenen Unternehmens erfolgen sollte. Es ist das gleiche Unternehmen! Die Enervatis. GmbH gibt es nicht mehr!
Der Energieversorger BEV hat sich nicht gemeldet. Ich habe am 01.02.2017 die Schlichtungsstelle Energie eingeschalten. Meine Beschwerde wurde durch die Schlichtungsstelle geprüft, Ansprüche sind gerechtfertigt. Antwort soll innerhalb der nächsten 3 Wochen erfolgen.
Wechselbonus fehlt und 2 x Abschlag zu viel abgebucht.