22.01.2017 | 12:24 Uhr | 555 Views
Obwohl die Raten bezahlt wurden, kam heute ein Schreiben vom Anwaltskanzlei Stapf, ich solle zu den angeblich offenen 90€ 10 € Mahngebühr und 70,20€ Anwaltsgebühren innerhalb von 2 Tagen zahlen. Bis heute kam nicht einen Mahnung an.
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Stornierung der Rechnung, da bereits ausgeglichen. Abzug des Anwaltes.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Nicht die Mahngebühr und die Stapf Gebühr zahlen. Widersprechen und nur die urspüngliche Rate zahlen. Aussitzen wie die es versuchen. Alles schon mit denen mitgemacht. Schlichtungsstelle Energie einschalten, für sie kostenlos. Sie bekommen ihr Recht und BEV muss zahlen für Schlichtung.
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.