Nach dem Preisinformationsschreiben, dass ich am 11.01.2017 erhielt (natürlich nur Online abrufbar), habe ich umgehend per E-Mail gekündigt (am 13.01.2017).
Es wurde mit dann per E-Mail mitgeteilt, dass eine Kündigung per E-Mail nicht möglich sei, obwohl dies durch Gerichtsurteile bereits widerlegt wurde und auch die Bundesnetzagentur eine solche Kündigungsform explizit erlaubt.
Daraufhin habe ich per Post (Einschreiben mit der Nummer RR179602585DE) am 14.01.2017 gekündigt. Das Einschreiben ist auch am 16.01.2017 zugestellt worden.
Weiterhin wird aber behauptet keine Kündigung erhalten zu haben.
Daraufhin habe ich erneut per E-Mail gekündigt und ein eingescanntes und von mir unterschriebenes Kündigungsschreiben beigefügt.
Ich fordere Sie nun letztmalig auf, mir die außerordentliche Kündigung zu bestätigen, da ich mich sonst gezwungen fühle, gegen Ihr Unternehmen rechtliche Schritte einzuleiten.
Eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur liegt bereits vor.
Vertragskontonummer 123143082
Bestell-/Kundennummer: 123143082
Meine Forderung an Stromio:
Bestätigung meiner Kündigung zum 28.02.2017
Antwort auf die Beschwerde vom 27.01.2017
Sehr geehrter Herr Kunst,
wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst