Gas.de akzeptiert keine Kündigung per Fax

Düsseldorf

Gas.de verweigert mein Kündigungsschreiben per Fax trotz BGH Urteil. Verdacht auf Verzögerung und Verschleppung, damit ich die versteckte Preiserhöhung bezahlen muss. Derzeit keine Reaktion auf meine E-Mails.

Bestell-/Kundennummer: 14825899

Meine Forderung an gas.de:

Akzeptanz der Kündigung

Antwort auf die Beschwerde vom 31.01.2017
gas.de Versorgungsgesellschaft mbH

Abteilung: Kundenservice

01.02.2017 | 10:36 Uhr

Sehr geehrter Herr Buchholz,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre gas.de Versorgungsgesellschaft mbH

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Hallo Andreas Buchholz,

Am besten schicken Sie Ihre Kündigung schriftlich als Einschreiben und gleichzeitig als Email an die Firma.
Wenn man die Kündigung auf zwei verschiedenen, voneinander getrennten Wegen verschickt, hat man bei der Schlichtungsstelle und auch bei Gericht meistens gute Karten.
Üblicherweise wird das gleichzeitige Versagen zweier voneinander getrennter Übertragungswege als unwahrscheinlich gewertet.
Gegen eine 'versteckte Preiserhöhung' bzw. eine daraus resultierende falsche Rechnung sollte separat von der Kündigung Widerspruch eingelegt werden. Mit Terminsetzung (2-3 Wochen).
4 Wochen nach einem erfolglosen Einigungsversuch, kann man die Schlichtungsstelle Energie Berlin einschalten. Der Einigungsversuch muss dokumentiert sein. Das Verfahren ist für den Verbraucher kostenlos.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Brinker

Kündigung wurde "aus Kulanz" per E-Mail akzeptiert. Dennoch wurde auf die AGB hingewiesen, dass nur eine Kündigung in Schriftform zulässig sei. Es wird sich darauf bezogen, dass die Leistung in natura und nicht online bezogen wird und daher das Urteil vom BGH hier nicht wirksam sei.