Kündigung und Schlussabrechnung

Guten Tag,

wir haben den Stromanbieter gewechselt, wie fast jährlich und haben unseren Vertrag bei der BEV fristgerecht gekündigt.

Den Zählerstand haben wir pünktlich via Fax an die BEV gesendet (04.02.2017).

Nun haben wir gestern (15.02.2017) eine Mahnung der BEV bekommen inklusive 10 Euro Mahngebühren und haben im Vorfeld werder eine Rechnung bekommen, noch eine nachvollziehbare Endabrechnung.

Bei dem darauf folgenden Telefonat mit dem Kundenservice sagte man mir, man könne verstehen, was ich sagen will, aber das wäre jetzt so und ich solle die geforderte Summe bezahlen, da eine Endabrechnung noch nicht erstellt wurde und wir nicht vor März damit rechnen können. Und gleich die Ansage, dass wenn wir nicht bezahlen würden, Mahnkosten von 70 Euro obendrauf kommen.

Es geht weiß Gott nicht um die Summe, aber um die Art und Weise wie dieses Unternehmen vorgeht.

Wir sind nicht daran Interessiert Ärger zu bekommen, aber wir möchten aus verständlichen Gründen eine nachvollziehbare Schlussabrechnung und eine ordendliche Rechnung, bevor man eine Ahnung mit Mahngebühren ausstellt.

Nun meine Frage: Wie kann ich diesbezüglich damit umgehen?

Wer kann mir in dieser Angelegenheit helfen?

Vielen Dank vorab.

Bestell-/Kundennummer: 198827

Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:

Wir möchten eine ordendliche Rechnung und eine Abrechnung, die uns aufweist, wie die Summe zustande kommt.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Nix zahlen, wenn alles soweit gezahlt ist. Wir leben in einem Rechtsstaat. Zahlen muss man nur das was rechtens und auch plausibel ist. Widersprechen sie der Mahnung/Rechnung und drohen Sie damit die Schlichtungsstelle Energie einzuschalten. Für den Kunden kostenlos und Bev darf zahlen. Verlangen sie die Endabrechnung welche nach Gesetz innerhalb von 6 Wochen nach Lieferende erstellt werden muss. Das Inkasso / Rechtsanwalt Stapf bläht sich auf und verlangt dann ca. 70 Eur, auch das geht nicht wenn Forderung nicht rechtmässig. Widersprechen und Schlichtungsstelle Energie einschalten. Nux zahlen was nicht rechtmässig ist, dass ist deren Falle, ausnutzen von verängstigten Kunden. Die Drohung von Schufa und Creditreform Eintrag geht nur bei nicht widersprochenen Vorgängen. Immer widersprechen und mit Schlichtungsstelle drohen, habe ich auch schob alles hinter mit. Falls mal ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte, vollständig widersprechen. Die BEV tut das alles vorsätzlich machen und es dann so auslegen wie wenn es ein Einzelfall war. Tut uns leid, ein Versehen. Das hat System und ist ihr Geschäftsmodell. Wenn Sie noch Tipps brauchen, einfach fragen.

Guten Tag,
es ist leider nur Kontakt meinerseits mit der Kundenhotline erfolgt. Dort worden uns lediglich mit Konsequenzen gedroht sollten wir nicht zahlen. Da wir immer noch keine ordnungsgemäße Rechnung oder nachvollziehbare Abrechnung bekommen haben. Werden wir die Angelegenheit nun zu einem Anwalt geben müssen.