Am 7.1.17 für ca. 115 € Waren bestellt und per Vorkasse bezahlt. Auffällig war, dass in der Bestätigungsmail plötzlich ein anderes Zahlungskonto (Commerzbank) angegeben war als das, auf das ich bei früheren, absolut zufriedenstellenden Bestellungen schon überwiesen hatte (Fidor Bank AG).
Keine Lieferung nach 14 Tagen, per Mail 2x nachgefragt, 1x auf AB gesprochen - keine Reaktion. Zahlungseingangsbestätigung per Mail am 24.1.17. 1. Einschreiben mit Lieferaufforderung bis 6.2. und Androhung Vertragsrücktritt am 26.1. per Einschreiben versandt. Teillieferung im Warenwert von ca. 42 € am 11.2. erhalten mit handschriftl. Vermerk "NL" für die nicht gelieferten Produkte - aber leider ohne vorauss. Lieferdatum. 2. Einschreiben mit Erklärung Rücktritt vom Kaufvertrag und Erstattung des Differenzbetrages von ca. 72 € zuzgl. Mahnkosten mit Androhung, die Forderung sonst gerichtlich geltend zu machen, heute per Mail und morgen per Post versandt.
Ich bin wirklich sehr enttäuscht und vor allem verärgert über die unzureichende Kommunikation. In 2015 hatte ich schon gute Telefonate mit Herrn Uhlig geführt und ihn als einen Händler kennengelernt, der seine Produkte bewusst auswählt und kundenorientiert arbeitet. Daher distanziere ich mich von Wertungen wie "Abzocke" u. Ä., die ganz klar eine negative, böswillige Absicht unterstellen. Was, wenn hier ein Händler, der günstige Preise anbietet, schlicht und einfach ums Überleben kämpft?
Dennoch rate ich im Moment von Käufen bei Uhlig Resonance per Vorkasse ab.
Meine Forderung an uhlig-resonance.com:
Rückerstattung des Gegenwertes der nicht gelieferten Waren iHv 72 € zzgl. Mahnkosten = 78 €
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich habe früher auch schon mal mit ihm telefoniert. Da sagte er, er hätte eine so große Interessentendatei - und es würde nichts ausmachen, wenn Unzufriedene sich an die Öffentlichkeit wenden.
Habe das Geld für die nicht gelieferten Waren innerhalb meiner gesetzten Frist per Überweisung zurück erhalten (nach meiner schriftlichen Androhung, meine Ansprüche sonst gerichtlich geltend zu machen). Herr Uhlig hat sich damit absolut korrekt verhalten. Meine Beschwerde ist damit gelöst. A. V.