Die mir übermittelte Jahresrechnung mit Datum 14.02.2017 weist folgende Fehler auf:
- Der angegebene Zählerstand zum 31.12.2016 mit 921 entspricht nicht dem übermittelten Wert
- Ausgewiesener Arbeitspreis entspricht nicht den vereinbarten 23,00 Ct. /kWh
- Die ausgewiesenen Steuererhöhungen 2016 rechtfertigen nicht die Erhöhung
- Sie berechnen hier knapp 5 Cent/kWh zu viel
- Der ausgewiesenen Grundpreis entspricht nicht den vereinbarten 128,14 Euro (brutto)
- Der Neukundenbonus (15% der Gesamtkosten) wurde nicht berücksichtigt
- Der Sofortbonus über 122,00 Euro wurde bis heute nicht überwiesen
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 183075
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Korrektur Jahresrechnung und Berücksichtigung Neukunden- und Sofortbonus.
Antwort auf die Beschwerde vom 22.02.2017
Sehr geehrter Herr Buchmüller,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Jahresendabrechnung wurde im Bezug auf die von Ihnen genannten Mängel geprüft und entsprechende Korrektur vorgenommen. Die neuerliche Abrechnung geht Ihnen wie gewohnt auf dem Postweg zu.
Die vertraglich vereinbarten Boni sind Ihnen bereits überwiesen worden.
Bei Fragen zur Abrechnung können Sie uns gerne erneut kontaktieren.
Herzliche Grüße
Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
kommentare und trackbacks 6
Keine Rückmeldung, keine Kontaktaufnahme.
Also, mittlerweile sind beide Bonuszahlungen auf mein Konto überwiesen worden. Was fehlt ist aber weiterhin die Korrektur der Jahresrechnung. Durch den falschen Arbeitspreis müssen mir noch knapp 200 Euro erstattet werden. Übrigens wurden mir die Boni kommentarlos überwiesen. Es gab weder eine telefonische Kontaktaufnahme, noch ein entsprechendes Schreiben. Ich kann den Anbieter leider in keinster Weise weiterempfehlen und bin gespannt, ob ich vor Einschaltung der Schlichtungsstelle nochmal etwas von denen höre.
Sorry, es sind nicht 200 Euro, sondern knapp über 20 Euro (22,18 Euro). Zusätzlich müsste aber auch noch der Zählerstand korrigiert werden.
Die korrigierte Endabrechnung liegt mir nun vor - das stimmt und vielen Dank dafür. Allerdings ist die daraus resultierende Gutschrift noch immer nicht überwiesen worden.
Es fehlt weiterhin die Guthabenauszahlung der korrigierten Endabrechnung!
Nach endloser Kommunikation mit der BEV haben wir tatsächlich die ausstehende Gutschrift am 14.03.2017 überwiesen bekommen.