Abschlag von 94 Euro ohne Ankündigung auf 142 Euro angehoben

Seit 01.02.2017 werde ich von BEV mit Strom beliefert. Am 01.02.2017 wurde vom Konto der Abschlag in Höhe von 142 Euro abgebucht. In der Auftrags-Urkunde wurde ein Abschlag von 94 Euro mitgeteilt. Bei einem Verbrauch von 4100kWh auch in Ordnung. Bei einem telefonischen Gespräch wurde erzählt, der Netzbetreiber hat 5000kWh als Jahresverbrauch mitgeteilt. Dieses stimmte aber laut Rücksprache mit dem Netzbetreiber nicht. Selbst bei einem Verbrauch von 5000kWh ist ein monatlicher Abschlag von 142 Euro weit überzogen.

Ich habe dann der Lastschrift widersprochen und meine Bank hat den Betrag gutgeschrieben. Auf das Konto der BEV habe ich 94 Euro überwiesen. Für März habe ich ebenfalls 94 Euro überwiesen. Jetzt bekam ich ein Schreiben von einem Rechtsanwalt S. über eine Forderung von 128,00 Euro. Selbstverständlich werde ich nichts an den Rechtsanwalt bezahlen. Den monatlichen Abschlag von 94 Euro überweise ich an BEV. Im April ist der Sofort-Bonus in Höhe von 180 Euro fällig. Sollte der nicht auf meinem Konto gutgeschrieben sein, werde ich diesen mit der Abschlagszahlung April und Mai verrechnen. Einer Klage von BEV sehe ich gelassen entgegen.

Bestell-/Kundennummer: 365051

Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:

Abschlag auf vereinbarte 94 Euro setzen und Sofort-Bonus von 180,00 Euro auf mein Konto überweisen.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Genau so erging es mir auch. Habe dann bis zum Schluss per Überweisung bezahlt. Der Stapf schickt dann auch nix mehr. Habe dann die Schlichtungsstelle eingeschaltet, dann wurde Betrag wieder reduziert. Die Kosten musste BEV tragen. Die saugen den wehrlosen Bürgern das Blut aus. Nach deren AGBs verlangen die pro Rechnungsbuchung 5 EUR. Diesem einfach bei der Schlussrechnung widersprechen falls überhaupt eine kommt. Sonst immer mit der Schlichtungsstelle drohen, dann kappieren es die BEVler!

Abschlag wurde auf 94 Euro reduziert und die Mahngebühren sind ausgebucht worden. Zugesagt wurde die Überweisung vom Sofort-Bonus auf mein Konto. Mal sehen!

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst