Ich habe einen beschrifteteten Briefkasten. Ich habe einen Wunschablageort bei DHL online vereinbart. Trotzdem behauptet der Lieferant, ich wäre nicht ermittelbar. Online im System steht, das Paket wäre am Wunschablageort abgeliefert, aber der telefonische Kundenservice sieht im System, dass das Paket wieder zurückgeschickt wurde, weil der Empänger nicht ermittelbar ist. Das passiert jetzt zum zweiten Mal hintereinander und jetzt werde ich einen Rechtsanwalt konsultieren, denn insgesamt ist das schon mehr als zehn mal passiert.
Bestell-/Kundennummer: #435650652719
Meine Forderung an DHL Express:
Wird durch den Rechtsanwalt ermittelt.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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