Geld zurück, gibt es bei Fossil nicht

Fossil GmbH
Grabenstätt

Am 27.02.2017 habe ich eine Fossil-Uhr im Fossil Store in der Rhein Galerie Ludwigshafen als Geschenk gekauft. Zwei Tage nach Kauf habe ich mich erneut in den Laden begeben, um die unausgepackte Uhr zurückzugeben und mein Geld wieder zu erhalten, dann kam die böse Überraschung: Entweder Gutschein oder Umtausch gegen Ware.

Also Entschuldigung, aber wo sind wir denn bitte? Davor war ich in zwei Läden und habe problemlos Sachen zurückgegeben, die nicht gepasst haben und habe den vollen Kaufbetrag erstattet bekommen. Das sind ja schon etwas höhere Beträge, um die es sich handelt, wenn man was bei Fossil kauft, und dass man nicht einfach sein Geld erstattet bekommt, ist schon eine Frechheit. Beim Kauf wurde ich auch absolut nicht darüber aufgeklärt. Bislang war ich sehr positiv gegenüber Fossil eingestellt und gerne dort Sachen gekauft, aber dieser Vorfall war jetzt schon ein Dämpfer für mich und ich werde es mir zweimal überlegen, ob ich nochmal bei Fossil was kaufe.

Meine Forderung an Fossil:

169,00 Euro

Antwort auf die Beschwerde vom 07.03.2017
Fossil GmbH

Abteilung: ​Customer Service Center Germany

09.03.2017 | 11:04 Uhr

Sehr geehrter Fossil Kunde,

es tut uns natürlich leid, von Ihrer Erfahrung zu hören. Ein gesetzlich geregeltes Rückgaberecht ist im stationären Fachhandel, nicht existent. Im Zuge unserer Kulanz bietet die Fossil Group bei Nichtgefallen eine Rücknahme gegen Warengutschein, binnen vier Wochen nach dem Einkauf im Fossil Store. Zusätzlich reduzierte Ware / erweiterte Rabattaktionen aus dem Fossil Outlet Store, können binnen 7 Tagen bei Nichtgefallen zurückgegeben werden. Die Kollegen aus unserer Store-Betreuung haben bereits zweimal auf Ihre Email Anfrage reagiert, Ihnen Ihre entsprechenden Möglichkeiten per Email zur Verfügung gestellt. Falls es sich um einen Defekt der Ware handelt, können Sie im Zuge der gesetzlichen Nacherfüllung, natürlich einen Austausch der Uhr fordern (service@fossil.de). Wir sehen die Reclabox Beschwerde an dieser Stelle somit als erledigt an.

Viele Grüße,

Fossil
i. A. Wiesmüller
Social Media Specialist

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Wenn Sie einen Kaufvertrag abschließen hat der seine Gültigkeit. Ein Recht auf Rückerstattung bzw. Rücktritt nur weil Ihnen der Artikel nicht gefällt gibt es nicht. Vertrag ist Vertrag. Wenn sie von anderen Händlern Geld zurück bekommen ist dies Kulanz, sie haben aber keinen Rechtsanspruch darauf.

Das ist ja klar! Wenn es nach Richtlinien geht, hat der Kunde seinen Recht, darüber informiert zu werden, dass man die Ware auch zurückerstattet bekommt! Hauptsache Provision für den Verkäufer und so schnell wie möglich den Verkauf abwickeln und den Kassenbeleg noch so schön wie möglich weg packt.

Lieber Herr Jasari,
beschweren Sie sich bei die Zeitung. Leserbrief oder so. Sie haben doch ein Rückgaberecht. 2 Wochen. Und wenn ihnen das keiner gesagt hat, gildet der Kaufvertrag sowieso nicht. Lassen Sie sich nicht unterkriegen.

@ Martha P. Was erzählen Sie denn hier für einen Unsinn? Wo soll das denn stehen mit ihrem 2 Wöchigen Rücktrittsrecht? Das gilt nicht für Käufe im Laden- s. auch meinen Vorredner Berlin 56.

Das ist überhaupt kein Unsinn, Fred S. (Passen Sie mal auf Ihre Kinderstube auf.). Dass steht im Handelsgesetzbuch und im Gesetzbuch von die EU in Brüssel. Informiern sie sich mal. Lassen Sie sich bloß nicht ins Bockshorn jagen, Herr Jasari.

Ich will auch ein Gesetzbuch von die EU käufen. Wo kriecht mann dass?