Die Fernwärneversorgungs-GmbH Dessau hat ab dem 1.1.2017 den Arbeitspreis gesenkt. Somit habe ich per 31.12.2016 den Zähler abgelesen und diesen per E-Mail an den Versorger geschickt. Ich bin für klare Verhältnisse bei der Abrechnung und wollte deshalb nicht, dass der Zählerstand vom Versorger geschätzt wird. Aber siehe da, die Fernwärmeversorgungs-GmbH Dessau hat den mitgeteilten Zählerstand einfach ignoriert und den Zählerstand per 31.12.2016 doch geschätzt, wie ich aus der Jahresabrechnung ersehen konnte. Ich habe deshalb der Jahresabrechnung mit entsprechender Begründung form- und fristgerecht widersprochen. Doch anstatt dem Widerspruch durch Erstellung einer neuen Jahresabrechnung abzuhelfen habe ich jetzt eine Mahnung mit Sperrandrohung bekommen, weil ich die in der Abrechnung geforderte Nachzahlung natürlich wegen meines Widerspruchs nicht gezahlt habe. Geht's noch? Und dabei lobt sich das Unternehmen wegen ihres "hervorragenden" Kundendienstes ständig selbst. In dem Unternehmen leidet man offensichtlich an Selbstüberschätzung. Ich habe jetzt mal nachgerechnet und festgestellt, dass das Unternehmen durch die Schätzung des Verbrauchs ca. 10 € zuviel berechnet hat. Ich habe natürlich auch der Mahnung sofort widersprochen, diesmal aber per persönlich abgegebenen Briefes. Nun bin ich ja mal gespannt was passiert. Gibts nun doch noch eine neue Jahresabrechnung oder wird auch dieser Widerspruch ignoriert und ich bekomme wieder eine Mahnung?
Bestell-/Kundennummer: 20012940
Meine Forderung an Fernwärmeversorgungs-GmbH Dessau:
Endlich eine richtige Jahresabrechnung und keine Mahnung wieder
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Ergänzend ist noch zu sagen, dass der letzte Widerspruch auch wieder ignoriert wurde. Anstelle einer neuen Jahresabrechnung kam jetzt wieder eine Mahnung mit Sperrandrohung. Mit diesem miesen Kundenservice gesellt sich die DVV Dessau (zu denen gehört die Fernwärmeversorgung) zu anderen Versorgern, über deren mieses Geschäftsgebaren hier in der ReclaBox häufig zu lesen ist.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst