Ich bin seit 01.02.2017 Kunde bei der BEV. Laut Vertrag sollte ich 60 Tage ab Belieferung einen Sofortbonus von 170,00 Euro erhalten. Eine E-Mail von mir, wo die ausstehende Zahlung bleibt, wurde gar nicht beantwortet. Bei einem Telefonat wurde mir versichert, das Geld ist unterwegs. Ein zweites Telefonat erbrachte die Info, die BEV hatte technische Probleme und im Laufe des Monats März würde das Geld angewiesen. Mein Hinweis, die BEV würde bei CHECK24 eine grottenschlechte Bewertung bekommen, hat die Dame im Kundenservice mit den Worten quittiert: "Dann müssen Sie das eben tun." Nachdem ich bei ReclaBox gesehen habe, dass die BEV kein unbeschriebenes Blatt ist und in der Vergangenheit schon unangenehm aufgefallen ist, überlege ich mir, ob ich die letzte Lastschrift nicht stornieren sollte. Schließlich sind die vertragsbrüchig geworden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Grothe
Bestell-/Kundennummer: 468376
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Sofortige Auszahlung des Sofortbonus in Höhe von 170,00 Euro.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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60 Tage ab Belieferung sind vom 01.02.2017 an gerechnet noch nicht verstrichen, womit die BEV bei Zahlung im März auf jeden Fall noch innerhalb der Frist wäre. Ungeachtet sonstiger "Probleme", die diverse Kunden mit der BEV haben, sind sie diesbezüglich jedenfalls (noch) nicht vertragsbrüchig.
Zum Einen, gab esw einen Tippfehler. Kunde nicht ab dem 01.02.2017 sondern 01.01.2017 zum Anderen:
Nachdem ich den Kundenservice der BEV daraufhingewiesen habe, dass ich mich bei CHECK24; über die der Vertrag abgeschlossen wurde, beschweren würde, und der Kundenservice mir lakonisch mitteilte, dass könne ich ruhig machen, habe ich CHECK24 eingeschaltet. Der Service bei CHECK24 ist hervorragend. Sie haben bei der BEV direkt interveniert und zwei Tage später war der Sofortbonus auf meinem Konto. Die Reklamation kann in diesem Fall als erledigt betrachtet werden. Vielen Dank.