Mein Stromvertrag endete am 31.12.2016. Trotz ordnungsgemäßer Schlußrechung wurde das Guthaben von 146,43 Euro bis heute NICHT überwiesen.
Zahlreiche Mahungen meinerseits per Mail/Fax/Telefon wurden ignoriert.
Laut Urteil des Oberlandgericht Düsseldorf, Az. I-20 U 136/14, müssen Stromguthaben UNVERZÜGLICH an den Kunden zurückgezahlt werden.
Grüner Funke befindet sich bereits in Verzug - diese Zinsen sind ebenfalss von Grüner Funke zu tragen und zu erstatten.
Meine Forderung an Grüner Funke Poststr. 14-16:
Unverzügliche Rückzahlung des Guthabens PLUS die bis dahin angefallenen Verzugszinsen
Antwort auf die Beschwerde vom 22.03.2017
Lieber Herr Schlereth,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Grüner Funke Service-Team
kommentare und trackbacks 1
Komisch, sobald man bei ReclaBox postet - wird gezahlt!