Targobank lehnt Bearbeitung von berechtigtem Visa-Chargeback ab

Düsseldorf

Die Visa Regularien lauten: Die Visa Chargeback Regularien gelten für alle Visa Kredit- oder Debitkarten. Als Visa Karteninhaber haben Sie das Recht sich an Ihre kartenausgebende Bank zu wenden und diese zu bitten eine Rückerstattung einzufordern, falls Waren nicht wie vereinbart geliefert oder Dienstleistungen nicht laut Vertrag erbracht wurden, vorausgesetzt, es wurde mit einer Visa Karte bezahlt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Händler den Handel einstellt.

In meinem Fall wurden von Zahlungsempfängern keine "Dienstleistungen erbracht" - sondern durch kriminelle Aktionen wurden meine Visa-Zahlungen vereinnahmt. Obwohl ich den kriminellen Charakter der Zahlungsempfänger sowohl durch vielfältige Dokumente als auch durch Hinweise auf Internetforen über identische Abzockefälle dieser Zahlungsempfänger bewiesen habe - und mich auch an VISA gewandt habe, s. o. - weigert sich die Targobank (ohne Angabe von Gründen) weiter meine Umsatzreklamationen (Chargeback) zu bearbeiten.

Meine Forderung an TARGOBANK:

Einhaltung der Visa-Regularien.

Firmen-Antwort ausstehend seit 9 Jahren, 95 Tagen und 11 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Hallo Herr Schall, wir möchten das gerne prüfen und Ihnen unsere Unterstützung anbieten. Bitte senden Sie uns dazu eine Nachricht mit Ihren Daten an sogehtbankheute@targobank.de. Viele Grüße, Ihr TARGOBANK Social Media Team

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst