Laut AGB steht des Kunden von stromio bei Umzug/Auszug ein 14-tägiges Sonderkündigungsrecht zu. Am 09. März 2017 wurde der Vertrag mit Wirkung zum 01. April 2017 demnach fristgerecht per Fax gekündigt. Laut Sendebericht wurde die Kündigung auch ordnungsgemäß zugestellt.
Sicherheitshalber wurde eine Kopie dieser Kündigung per Briefpost Einschreiben/Rückschein nochmals an Stromio geschickt. Beide Male mit der Bitte, die Kündigung schriftlich zu bestätigen.
Bisher kam von Stromio noch gar keine Reaktion. Aber zum Glück liegt der rosarote Rückschein, also die Empfangsbestätigung vor!
Mal schauen, was sich Stromio so alles einfallen lässt, um die Kündigung nicht zu akzeptieren! Da hier eine Rechtsschutzversicherung vorliegt, kann das lustig werden. Und teuer für Stromio. Die Messer sind auf jeden Fall schon gewetzt!
Bestell-/Kundennummer: 122008430
Meine Forderung an Stromio:
Ordnungsgemäße Kündigungsbestätigung
Antwort auf die Beschwerde vom 20.03.2017
Sehr geehrter Kunde,
wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
kommentare und trackbacks 2
Zwar bekam ich eine Nachricht von Stromio, dass man mich "in Kürze" kontaktieren würde. Diese Nachricht kam aber erst, nachdem ich ReclaBox informiert und ReclaBox meine Beschwerde an Stromio weitergeleitet hatte.
Die "Kürze" dauert an.
Es hat zwar einige Zeit gedauert und ohne reclabox hätte es wahrscheinlich nie geklappt. Zumindest nachdem zu urteilen was man über stromio und Konsorten lesen kann!