Unrechtmäßige & versteckte Preiserhöhung

Neuss

ExtraEnergie hat mir am 27.09.2016 eine E-Mail mit dem Betreff "Energiemarktentwicklungen und Preisanpassungen" geschickt, in welcher sich in verklausulierter und versteckter Form eine Preiserhöhung des Arbeitspreises von 19,77 auf 28,74 Cent/kWh vorfinden lässt. Hierbei handelt es sich um eine Steigerung um 45%. Bei einem jährlichen Verbrauch von 9667 kWh würde dies Mehrkosten in Höhe von 867,13 € bedeuten.

Eine solch versteckte Preiserhöhung wurde in mehreren Urteilen vom Oberlandesgericht Düsseldorf für unrechtmäßig erklärt (Urteil Az. 12 O 177/14 v. 09. 12.2015, Urteil Az. I-20 U 37/16 v. 20. 10.2016).

Für die monatlichen Abschlagszahlungen seit der Jahresrechnung vom 07.12.2016 habe ich weiterhin den bisherigen Abschlagspreis überwiesen. Jeweils einige Wochen später habe ich von ExtraEnergie eine Mahnung mit Androhung eines negativen Eintrags bei der Firma CRIF erhalten, welche die vermeintlich ausstehende Differenz zum Gegenstand hatte. Bereits Mitte Januar habe ich einen schriftlichen Widerspruch samt Fristsetzung von zwei Wochen mit der Bitte um Neuberechnung der Abschlagszahlungen gesendet, auf welchen ich allerdings keine Antwort erhielt. Im Februar schickte ich dem Stromanbieter einen weiteren Brief mit erneuter Frist, welcher ebenfalls nicht beantwortet wurde. Am 23.03.2016 meldete sich ExtraEnergie wieder, dieses Mal mit einer den ihrer Meinung nach insgesamt ausstehenden Betrag von 350 € betreffenden "Zahlungserinnerung".

Ich fühle mich als Verbraucher von diesen Praktiken betrogen und fordere ExtraEnergie deshalb auf, die Preiserhöhung rückwirkend zum 01.01.2016 zurückzunehmen sowie die monatlichen Abschläge auf Basis des vorherigen Arbeitspreises neuzuberechnen. Sollte das Unternehmen hierzu nicht bereit sein, werde ich die Schlichtungsstelle Energie einschalten und mir rechtliche Schritte vorbehalten.

Bestell-/Kundennummer: 02300290

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Rücknahme der Preiserhöhung, Neuberechnung der monatlichen Abschlagszahlungen auf Basis des vorherigen Arbeitspreises

Antwort auf die Beschwerde vom 13.04.2017
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

18.04.2017 | 14:09 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten. Selbstverständlich haben wir Ihr Anliegen an unsere zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Diese wird sich nach Prüfung des Sachverhaltes mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

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Beschwerde ist gelöst