Willkürliche Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlung um 50%

Die einseitig durch BEV vorgenommene Erhöhung der monatlichen Absschlagszahlung von vereinbarten und bestätigten € 86. - auf € 128. - wurde umgehend von mir reklamiert, mit dem Ergebnis, das keine Reaktion seitens BEV erfolgt. Kein Schriftwechsel, noch Faxe, noch 135 Minuten lange Warteschleifen Aufenthalte in der angegebenen

Bestell-/Kundennummer: 536683

Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:

Rücknahme der willkürlich vorgenommenen der Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlung

Antwort auf die Beschwerde vom 20.04.2017
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Abteilung: Kundenservice

03.05.2017 | 07:32 Uhr

Sehr geehrter Herr Wagner,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir verweisen hier auf die per E-Mail geführte Korrespondenz zum genannten Sachverhalt. Der Abschlag wurde entsprechend angepasst.

Bei Rückfragen kommen Sie gerne direkt auf unseren Kundenservice zu.

Herzliche Grüße

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft

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BEV und ich haben sich nach langen Querelen auf halben Weg geeignet