Die einseitig durch BEV vorgenommene Erhöhung der monatlichen Absschlagszahlung von vereinbarten und bestätigten € 86. - auf € 128. - wurde umgehend von mir reklamiert, mit dem Ergebnis, das keine Reaktion seitens BEV erfolgt. Kein Schriftwechsel, noch Faxe, noch 135 Minuten lange Warteschleifen Aufenthalte in der angegebenen
Bestell-/Kundennummer: 536683
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Rücknahme der willkürlich vorgenommenen der Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlung
Antwort auf die Beschwerde vom 20.04.2017
Sehr geehrter Herr Wagner,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir verweisen hier auf die per E-Mail geführte Korrespondenz zum genannten Sachverhalt. Der Abschlag wurde entsprechend angepasst.
Bei Rückfragen kommen Sie gerne direkt auf unseren Kundenservice zu.
Herzliche Grüße
Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft
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BEV und ich haben sich nach langen Querelen auf halben Weg geeignet