Sehr geehrte Herren Dr. Gschwendtner, Karl, Leitl und Schnellinger,
als Geschäftsführer Ihres Unternehmens stelle ich Ihnen hiermit die Frage, wieso bei einer Rabattaktion ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass davon Babymilch ausgenommen ist, stillschweigend Alkohol jedoch nicht.
Wie lässt sich diese Regelung mit Ihrer familienfreundlichen Firmenphilosophie vereinbaren? Für mich stellt es sich so dar, dass Babys und ihre Eltern es nicht wert sind, von solch einer Rabattaktion zu profitieren, aber Alkohol trinkende Menschen schon.
Ich habe kein Baby, trinke auch keinen Alkohol. Trotz alledem hat es mir beim Lesen heute einen mächtigen Stich gegeben.
Ich bitte um Erklärung.
Mit freundlichen Grüßen
Tina Korn
Meine Forderung an Netto Marken-Discount:
Auch für Babymilch sollte so eine Rabattaktion gelten.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Es kam keine Reaktion.
Ich habe auch direkt an die 4 Geschäftsführer von Netto eine E-Mail geschrieben. Es kam nichts.
Was soll denn da kommen? Die Antwort steht doch schon lange hier.
Haben Sie diese nicht gesehen?
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Netto hat geantwortet. Laut EU-Gesetz ist es wohl zum Schutz des Stillens nicht erlaubt, Muttermilchersatznahrung zu bewerben oder Ähnliches. Das finde ich bzgl. des Stillens super. Aber was ist mit den Müttern, die nicht stillen können? Fiese sind ggf. schon sehr traurig und enttäuscht darüber. Und dann müssen sie viel Geld dafür bezahlen? . Und wie ist es mit dem Alkohol? Weil der Stadt noch mehr Alkoholiker will und die Krankenkassen dafür bezahlen - sprich das Volk! - wird Alkohol regelmäßig, wöchentlich beworben und rabattiert? Da stimmt doch in der Summe gesetzesmäßig was komplett nicht, oder?