Nachdem die Kündigung nur mittels einer Beschwerde und massivem Druck durchgesetzt werden konnte, warte ich nun wie erwartet eine Ewigkeit auf meine Abrechnung.
Leider missachtet Gas.de die gesetzliche Frist.
Die Abrechnungsfrist ist gesetzlich in § 40 Abs. 4 EnWG festgelegt und gilt ab Beendigung des Abrechnungszeitraums bzw. des Lieferverhältnisses. Dass Energieversorger diese gesetzliche Regelung nicht einfach missachten können, bestätigt ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.10.2013 (Az: 312 O 43/13).
Ich erwarte eine sofortige Endabrechnung und Auszahlung meines Guthabens. Laut meinem Kundenkonto wurde die Schlussablesung vom Netzbetreiber bereits am 07.03.2017 übermittelt.
Bestell-/Kundennummer: 14834587
Meine Forderung an gas.de:
Sofortige Endabrechnung.
Antwort auf die Beschwerde vom 24.04.2017
Sehr geehrter Herr Wernecke,
wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
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Ich habe gerade eine Email von gas.de erhalten. Dafür vielen Dank. Hier wird nun allerdings auf einen fehlenden Zählerstand von Seiten des Netzbetreibers verwiesen.
Bereits am 07.03.2017 wurde der Endzählerstand von den Stadtwerken Magdeburg laut meinem Kundenportal der Firma Gas.de übermittelt. Wie bereits bei anderen Beschwerden scheint es Masche zu sein.
Es ist ohne Zweifel falsch die Antwort von Gas.de
Dies wurde mir soeben von meinem örtlichen Netzbetreiber bestätigt.
Sorry, aber die Beschwerde ist nicht gelöst. Meine Forderung bleibt weiterhin offen.
Ergänzend zu meiner Mail teile ich Ihnen mit, dass die Netze Magdeburg GmbH Ihnen bereits am 10.03.2017 sowie am 25.04.2017 sowohl den Brennwert, Zustandszahl als auch den Endstand mitgeteilt haben. Es ist weiterhin unverständlich und wird meinerseits nicht mehr hingenommen. Ich gebe Ihnen bis zum 02.05.2017 letztmalig Frist zur Erstellung der Endabrechnung. Andernfalls werde ich ohne weitere Ankündigung Leistungs- und Feststellungsklage erheben. Die Mehrkosten nebst Verzugszinsen tragen Sie dann in diesem Fall.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Endlich kam jetzt die Schlussrechnung. Mal schauen wie lange die Überweisung dauert. Sodann sollte das Problem gelöst sein. Ich werde berichten.
Abrechnung habe ich erhalten. Nun warte ich auf die Überweisung. Die soll ja bekanntlich - vgl. andere Beschwerden - auch länger als 14 Tage dauern. Bei einem Betrag von über 700€ nicht akzeptabel.
Heute endlich das Guthaben auf dem Konto verbucht.