Keine Anpassung des monatlichen Abschlages

In meinem Schreiben an die BEV habe ich ausführlich vorgerechnet, dass mein monatlicher Abschlag auf Basis meines Vorjahresverbrauches unter Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Grund- und Arbeitspreises, der bisher bezahlten Abschläge und des Neukundenbonus in Höhe von 15% nur 50€ monatlich beträgt.

Die Strom-Jahresabrechnung von 2016 habe ich beigelegt. Bis heute erfolgte seitens BEV keine Antwort auf mein Schreiben.

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich bei Nichtreaktion innerhalb der Vier-Wochenfrist bzw. bei Abbuchung des Mai-Stromabschlages in Höhe von 92€ umgehend die Schlichtungsstelle Energie um Hilfe bitten werde.

Bestell-/Kundennummer: 486071

Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:

Anpassung des monatlichen Abschlages

Antwort auf die Beschwerde vom 07.06.2017
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Abteilung: Kundenservice

09.06.2017 | 08:31 Uhr

Sehr geehrte Frau Adolf,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass Ihr monatlicher Abschlag mit den derzeit gültigen Konditionen 81,00 € beträgt, beginnend ab Mai 2017.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre BEV

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