15 % Neukundenbonus verweigert wegen Gewerbe

Hamburg

Ich habe vom 01.04.2016 bis 31.03.2017 Strom von Grüner Funke bezogen. Die Kündigung wurde ordnungsgemäss bestätigt. Da auf meiner Schlussabrechnung nicht der vertragsmäßig vereinbarte Neukundenbonus aufgeführt war, habe ich auf Rückfrage die Information erhalten, dass ich aufgrund der AGB §8.4 keinen Anspruch auf den Neukundenbonus habe, da an der Belieferungsstelle ein Gewerbe angemeldet ist.

In den für mich gültigen AGB heisst es:

§ 8.4 Der Bonus und Frei-kWh werden nur Kunden gewährt, die die Energie in ihrer Eigenschaft als Verbraucher (§ 13 BGB) beziehen und verbrauchen.

Allerdings ist unter $13 BGB die Eigenschaft als Verbraucher wie folgt definiert:

§ 13
Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Der Stromvertrag wurde von mir als Privatperson für unser Haus mit geringer gewerblicher Nutzung abgeschlossen.

Als Ausgleichszahlung erhielt ich ein Angebot zur Abgeltung etwaiger strittiger Ansprüche in Höhe von 130 €. Damit wären alle streitgegenständlichen Ansprüche vollständig abgegolten.

Da ich den Vertrag jedoch als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB abgeschlossen habe, erwarte ich die Gutschrift des Neukundenbonus in Höhe von 15%, dies entspricht 269,09 €, sowie die Auszahlung des Guthabens in Höhe von 102,06 €, also insgesamt 371,15 € bis 17.05.2017

Bestell-/Kundennummer: GF504335112

Meine Forderung an Grüner Funke:

371,15 €

Antwort auf die Beschwerde vom 12.05.2017
Grüner Funke

Abteilung: Leitung Kundenservice

15.05.2017 | 13:37 Uhr

Lieber Herr Däubler,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Grüner Funke Service-Team

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Habe eine korrigierte Schlußrechnung mit 15 % Neukundenbonus erhalten und hoffe, daß die Auszahlung nunmehr umgehend erfolgt.