Wichtige Information zum Mobilfunk-Cashback von CHECK24 (Nr. 1315

München

Sehr geehrte Damen und Herren,

noch immer warte ich auf die Rückanweisung des von Ihnen versprochenen Cashback-Betrages. Trotz mehrfachem Anschreiben sowie auch telefonischer Kontaktaufnahme haben es Ihr Unternehmen bisher beharrlich vermieden, auch nur Kontakt mit mir aufzunehmen.

Letztmalig fordere ich sie daher auf, Ihr Versprechen vom Vetragsabschluss schnellstmöglich zu begleichen, ansonsten bleibt mir nur noch die Möglichkeit diesen weitern Fall über alle Medien puplik zu machen.

Hochachtungsvoll

Michael Lauffs

Gesendet: Freitag, 23. Dezember 2016 um 07:53 Uhr
Von: "Michael Lauffs" An: handy-bonus@check24.de
Betreff: Fw: Wichtige Information zum Mobilfunk-Cashback von CHECK24 (Nr. 13157759) Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei lasse ich Ihnen die erste Rechnung der Fa. Congstar zukommen, zwecks Erhalt des Cashbacks.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Lauffs

Gesendet: Samstag, 29. Oktober 2016 um 11:37 Uhr
Von: "CHECK24 Mobilfunk" An: michael.lauffs@gmx.de
Betreff: Wichtige Information zum Mobilfunk-Cashback von CHECK24 (Nr. 13157759)

Bestell-/Kundennummer: Nr. 13157759

Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal:

Erstattung des verprochenen Cashback

Antwort auf die Beschwerde vom 18.05.2017
CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Abteilung: Marketing

19.05.2017 | 14:44 Uhr

Sehr geehrter Herr Lauffs,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Prüfung durch unsere Buchhaltung wurde der Cashback Mitte Januar überwiesen und es gab keinen Rücklauf des Geldes. Es handelt sich um jene Bankverbindung, die Sie bei Bestellung angegeben haben und die an Ihren Anbieter übermittelt wurde. Bitte überprüfen Sie zur Sicherheit Ihre Kontoauszüge. Wir hoffen Ihr Anliegen konnte geklärt werden und wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24-Team

bewerten sie die antwort von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst