Die zugesicherten 60 Tage für den Sofortbonus wurden nun bereits um 30 Tage überschritten, am 24.04.2017 bekam ich zwar ein Schreiben mit der Information, dass der Sofortbonus i. H.v 170 Euro "im nächsten Zahllauf" ausgezahlt werden soll, doch anscheinend findet dieser "Zahllauf" in Anbetracht der anderen Beschwerden bei ReclaBox nur alle Schaltjahre mal statt.
Da dies nicht meinen Erwartungen entspricht und sowohl ich als Kunde wie auch BEV als Dienstleister entsprechende Rechte und Pflichten der vertraglichen Vereinbarungen einzuhalten hat, gebe ich dem Unternehmen hiermit noch die Gelegenheit, eine Auszahlung bis zum 01.06.2017 an mich anzuweisen.
Andernfalls werde ich meine Rechtschutzversicherung eintreten lassen und das Mandat zur Vertretung meiner Interessen an einen Anwalt abtreten - welchen ich noch bitten werde, die diversen Beschwerdestellen über den Vorfall in Kenntnis zu setzen.
Bestell-/Kundennummer: 392025
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
170 Euro Sofortbonus bis 01.06.2017.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Leider noch keinerlei Kontaktaufnahme bzw. Auszahlung des Sofortbonus bis dato.
Gebe dem Unternehmen somit noch letztmalig die Gelegenheit, die Auszahlung bis zum 07.06 anzuweisen, andernfalls freut sich eben ein Anwalt für Vertragsrecht über ein Mandat. Schade, da die BEV als Unternehmen zwischenzeitlich mehrere andere Beschwerden kommuniziert hat, somit sehr wahrscheinlich auch Kenntnis über meine Beschwerde hat, aber einfach nicht reagiert.
Bonus wurde überwiesen - ob im Zusammenhang mit der Beschwerde hier oder nicht, ist mir natürlich nicht bewusst.
Ich möchte die BEV dennoch vorausschauend dahingehend informieren, dass mich in den nächsten Tagen auch der "Kunde wirbt Kunde" i. H.v 150 € erreichen sollte.
Beschwerde also vorerst gelöst, bin gespannt ob mit dem 2. ten Bonus und der Endabrechnung alles klappen wird!