Sehr geehrter Damen und Herren,
hiermit weise ich Ihre falsche Strom-Schlussrechnung mit der Rechnungs-Nr: RES00760471 vom 29.05.2017 zurück und lege gegen diese Widerspruch ein.
In Ihren AGB's ist ein Nichterfüllungsschaden, welcher auf dem Sonderkündigungsrecht des Kunden "entsteht", nicht geregelt und die unterjährige Belieferung war hier durch das Sonderkündigungsrecht bei Umzug begründet.
Somit ist der "Nichterfüllungsschaden" von 15,32 Euro netto / 18,23 Euro brutto unzulässig.
Das umgehend auszuzahlende Restguthaben beläuft sich nicht auf 15,36 Euro brutto (lt. Ihrer falschen Schlussrechnung vom 29.05.2017), sondern auf 33,59 Euro brutto/inkl. MwSt.
Ich hoffe in beiderseitigem Interesse auf eine umgehende Rechnungskorrektur inklusive Streichung des unzulässigem "Nichterfüllungsschadens" und Überweisung des Restguthabens von 33,59 Euro (auf die Ihnen bekannte Bankverbindung vom ehemaligen SPEA/ Lastschrift-Mandat), bevor auch dieser Verrechnungsscheck auf dem Postweg "verloren" geht.
Sollte mich nicht spätestens binnen zehn Werktagen nach Zugang diese Schreibens, die korrigierte Schlussrechnung und die Überweisung des Guthabens nicht erreicht haben, muss ich auf Ihre Kosten weitere Schritte zur Wahrung meiner Interessen einleiten.
Bei fruchtlosem Verstreichen der Frist muss ich mich darüber hinaus mit meinem Anliegen aufgrund Ihrer "unlauteren Methoden" an den Verbraucherschutz und die Schlichtungsstelle Energie e. V wenden.
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 2160707673, Kundennummer: 28012I1270, Rechnungs-N
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Streichung des Nichterfüllungsschadens, Übersendung einer korrigierten Schlussrechnung sowie umgehende Überweisung des neu ermittelten Guthabens.
Antwort auf die Beschwerde vom 02.06.2017
Lieber Kunde,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr immergrün! Service-Team
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Ich bin von exakt derselben Vorgehensweise seitens Immergrün betroffen, allein ist bei mir der in Rechnung gestellte Nichterfüllungsschaden um ein vielfaches höher, sage und schreibe 250 € verlangt immergrün von mir. Auch in meinem Fall wurde auf nicht einschlägige AGB und in der anschließenden Korrespondenz auf ein genauso wenig einschlägiges Gerichtsurteil verwiesen.
Mit Verweis auf ein Urteil im Bankenbereich (getreu dem Motto, das deren Forderung bzgl. dem Nichterfüllungsschaden "Rechtens" wäre), hat man aus "Kulanz" den Nichterfüllungsschaden gestrichen. Traurig das Firmen so versuchen an das Geld der Kunden zu kommen.