Haftpflichtschaden regulieren bei der Allianz
Am späten Nachmittag des 05.10.2016 fuhr das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ERB-TS 267, zugelassen auf Herrn Klaus Schäfer, rückwärts (Versuch einzuparken) gegen mein geparktes Fahrzeug (MA-VB 602). Der Aufprall war so heftig, dass die Stoßstange vorn links zerspliterte. Der Fahrer Herr Torsten Schäfer (offenbar der Sohn des Halters) stieg aus seinem Fahrzeug aus, lachte und fuhr weg.
Der Vorgang wurde von einem Nachbarn der gerade am Fenster stand beobachtet. Ein anderer Nachbar hörte den Aufprall und sah von seinem Büro (Pattere) wie sich mein Fahrzeug bewegte.
Der Nachbar welcher den Vorgang beobachtet schrieb sich die Nummer auf und benachrichtige mich.
Ich rief die Polizei, die nahm den Unfall auf und inspizierte mein beschädigtes Fahrzeug.
Gegen Herrn Torsten Schäfer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet.
Ich meldete den Schaden der Allianz Versicherungs AG. Danach beauftragte ich einen Sachverständigen mit der Bewertung des Schadens an meinem Fahrzeug.
Jede Rückfrage bei der Allianz wird mit dem Hinweis beantwortet, dass noch keine Akten von der Staatsanwaltschaft vorliegen.
Die Staatsanwaltschaft teile mir auf Nachfrage mit, dass die Akten jederzeit per Fax an die Allianz geschickt werden könnten.
Der Allianz Mitarbeiter sagt er könne die Akten nicht anfordern, dass müsse der Rechtsanwalt der Allianz machen.
Warum macht er es dann nicht?
Offensichtlich werde ich hingehalten!
Mitlerweile (am 19.05.2017) habe ich eine Mahnung vom Gutachter erhalten weil die Rechnung von der Allianz auch noch nicht beglichen wurde.
8! Monate wegen einem Gesammtbetrag von nicht einmal 800 Euro.
Bestell-/Kundennummer: Schaden-Nr AS2016/90190077
Meine Forderung an Allianz Versicherungs-AG:
Erstattung des Schadens und der Gutachter Rechnung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Keine Reaktion der Allianz Versicherung.
Die Allianz stellt sich tot.
Bisher keine Reaktion.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst