TUI verwendet rechtswidrige AGB-Klausel bzgl. Anzahlung

Hannover

Mit der Buchungsbestätigung verlangte TUI 40% Anzahlung auf den Preis für eine fünf Monate später geplante Reise. Der Betrag wurde nach wenigen Tagen meinem Kreditkartenkonto belastet. Meine Einwendungen mit Hinweis auf das entsprechende Urteil (BGH X ZR 85/12 vom 09.12.2014) wurden mit der Behauptung zurückgewiesen, die AGB-Klauseln seien "rechtlich abgesichert und zulässig". Rechtfertigende Nachweise für die überzogene Höhe der Anzahlung wurden nicht erbracht.

Die Vorgehensweise seitens TUI stellt eine unangemessene Benachteiligung dar. 20% Anzahlung wären akzeptabel. TUI verwendet eine eindeutig rechtswidrige AGB-Klausel.

Bestell-/Kundennummer: 33115833

Meine Forderung an TUI Deutschland:

Reduzierung der Anzahlung auf 20%. Ansonsten nachvollziehbare Nachweise für die Höhe der dem Veranstalter entstandenen Vorabkosten.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Da TUI sich lt. reclabox verbeten hat, durch reclabox über Beschwerden informiert zu werden, habe ich TUI nochmals direkt angeschrieben. Bisher keine Reaktion.

TUI hat inzwischen zum konkreten Fall (XTUI) beim BGH ein (verbraucherunfreundliches) Urteil erstritten (Vorinstanz OLG Celle).