Mit dem 01.05.2016 wurde ich Stromversorgungskunde der Enervatis Energieversorgungsgesellschaft mbH mit einer vereinbarten monatlichen Abschlagszahlung von 53 Euro. Diese wurde mit Schreiben vom 22.07.2017 auf 79 Euro erhöht, weil angeblich die monatlichen Stromverbrauchswerte durch die monatlichen Zahlungen nicht gedeckt wären.
Meine begründete Bitte, die monatlichen Abschlagszahlungen auf den ursprünglichen Wert wieder zu reduzieren, erbrachte keinerlei Reaktion. Der Vertrag wurde meinerseits zum Ende des ersten Vertragsjahres gekündigt und der Zählerstand Anfang Mai 2017 an Enervatis und den Netzbetreiber gemeldet.
Unverständlicherweise kam es anschließend erneut zu einem Lastschrifteinzug von 53,88 Euro, ohne dass irgendeine Abrechnung mir zuging.
Ich habe inzwischen mehrfach die Kundenhotline angerufen und außer der Zusicherung durch die dortigen durchaus freundlichen Mitarbeiter, dass man mein Anliegen an die Rechnungsabteilung weiterleiten würde, tat sich nichts.
Durch eine mangelhafte Migration der Enervatis zur BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH scheint es dort drunter und drüber zu gehen.
Mein Rückzahlungsanspruch beträgt 305 Euro plus 159,22 Euro Neukundenbonus - möglicherweise reduziert um circa 4,50 Euro wegen Erhöhung der EEG Abgabe zum Jahreswechsel.
Nachdem die 6-Wochenfrist nach Vertragsende inzwischen deutlich überschritten ist, denke ich ist es an der Zeit ein Mahnverfahren einzuleiten.
Bestell-/Kundennummer: 517177 / 606358 zuvor 212334 / 270869
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Rückzahlung von 464,22 Euro.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Bei mir hat sich noch niemand gemeldet. Ich selbst habe gestern wiederholt angerufen und wurde weiter vertröstet :-(
Erneute Vertröstung bei telefonischer Nachfrage. Korrigierte Rechnung wäre immer noch nicht erstellt.
Nachdem ich in einem Fax an den Geschäftsführer eine Frist gesetzt hatte, nach deren Ablauf ich die Schlichtungsstelle anrufen würde, hatte ich nach dem Verstreichen der Frist einen Schlichtungsantrag eingereicht. Mit gleichem Datum und Poststempel erhielt ich in den folgenden Tagen einen Brief mit einer korrekten Schlussabrechnung und kurze Zeit später die entsprechende Gutschrift auf meinem Konto. Eine (Zins) Entschädigung für die mehrwöchige Verzögerung der Gutschrift und, phasenweise fehlerhaften Lastschrift erhielt ich bislang nicht. Insofern läuft das Schlichtungsvefahren noch.
Inzwischen wurde die verspätete Erstattung, die verspätete Zahlung des Neukundenbonus und der fehlerhafte Lastschrifteinzug wegen einer (unbekannten) fehlerhaften Schlussrechnung auch verzinst - und die Zinsen auf unser Konto überwiesen. Auch wenn sich nur ein geringer Betrag dsbzgl. sich ergeben hat, wegen des aktuell niedrigen Zinsniveaus.