In der Woche von 12. -17.06.2017 wurde im Bahnhofsviertel von Ludwigsburg lediglich am Mittwoch den 14.06.2017 die Briefpost zugestellt. Wie sich auf Grund der Poststempel nachweisen lässt, wurde schon in der Vorwoche fällige Post - darunter auch befristete Rechnungen - erst am Montag den 19.06.2017 zugestellt. Auf eine Beschwerde reagiert die Post wie folgt:
"Es tut uns leid, dass Sie Ihre Sendungen später als erwartet erhalten haben. Leider konnten wir die Gründe für die von Ihnen aufgezeigten Verzögerungen nicht mehr feststellen.
Auf dem Weg zum Empfänger durchlaufen die Sendungen mehrere Bearbeitungsstellen, die bei normalen Briefen nicht dokumentiert werden. Eine Haftung für Laufzeitverzögerungen ist ausgeschlossen. In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen garantieren wir keine festen Laufzeiten."
Will sagen: ob die bezahlte Lesitung erbracht wird, ob ein Zusteller vorbeikommt oder nicht, ist Glücksache. Die Post kann nicht feststellen, warum an vier von fünf Werktagen keine Post ausgetragen wird. Was soll man noch dazu sagen?
Meine Forderung an Deutsche Post:
Erstattung für nicht erbrachte Leistungen.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Auch in der folgenden Woche wurde die Post an zwei Tagen nicht zugestellt. Beschwert man sich bei der Deutschen Post, erhält man nur Ausreden als Antwort: "Auf dem Weg zum Empfänger durchlaufen die Sendungen mehrere Bearbeitungsstellen, die bei normalen Briefen nicht dokumentiert werden. " Damit hat meine Beschwerde nichts zu tun. An den betroffenen Tagen wurde in der Straße, in der ich wohne, nirgends die Post zugestellt. Übrigens: nicht von der Deutschen Post, sondern aus der Zeitung konnte man erfahren, dass ein Zusteller "auf dem Weg zum Empfänger" massenweise Briefe unterschlagen und nach Bargeld durchsucht hat. Die Adressaten der geöffneten Briefe seien nicht mehr zu ermitteln gewesen.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst