Im Januar diesen Jahres wurde unsere neue Küche geliefert. Montage hat wunderbar geklappt. Lieferung war püntlich und die Monteure freundlich und kompetent. Ein paar Kleinigkeiten sind im Nachgang aufgefallen, aber so ist es halt. Soweit so gut.
Leider hat von Anfang an das gelieferte Kochfeld von BEKO nicht richtig funktioniert.
Es brauch ewig zum heizen, schaltet sich während des Kochens ab etc.
Der Techniker von BEKO war dreimal bei uns. Zweimal hat er die Elektronik des Kochfeldes getauscht. Nebenbei hat er auch die Dichtung des Kochfeldes angebracht, was die Monteure vergessen haben. Auf Anraten des BEKO Technikers war auch nochmal ein Hardeck Monteur, da um die vergessene Lüftung des Kochfeldes im Schrank zu gewährleisten.
Das heißt: Vier Techniker Termine, aber für einen Topf Wasser brauche ich immer noch 40 Minuten.
Eine gleichzeitige schriftliche Beschwerde hatte zur Folge, dass BEKO sich bereit erkärt hat das Gerät über den Händler zu tauschen. Diese Zusage kam am gleichen Tag wie die schriftliche Beschwerde. Von Hardeck habe ich auch nach zwei Wochen keinerlei Reaktion.
Wir sprechen hier von einer Vorstandsbeschwerde, da sich in der normalen Reklamationsabteilung niemand zu einem Entgegenkommen (wohlgemerkt in der Garantiezeit) genötigt fühlte.
Bestell-/Kundennummer: E33514
Meine Forderung an Hardeck Möbel:
Ausstausch des Gerätes gegen ein anderes Gerät. Entgegenkommen beim Mehrpreis des neuen Gerätes.
Antwort auf die Beschwerde vom 20.06.2017
Guten Tag Herr Hanten,
es tut uns leid Sie mit dem Bestellten Kochfeld unzufrieden sind.
Wir haben soeben Ihre Beanstandung an unsere Kundendienstleitung weitergeleitet, die sich den Fall nochmal gründlicher anschauen werden und sich mit Ihnen kurzfristig in Verbindung setzen werden.
Wir bitten Sie um noch etwas Geduld und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Ihr HARDECK-Team
kommentare und trackbacks 2
Ein Kontakt wurde zwar hergestellt, aber gelöst ist noch nichts
Nach mehreren Kontakten wurde eine Lösung erzielt. Zwar habe ich das Austauschgerät noch nicht jedoch eine schriftliche Bestätigung. Ich gehe also davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist