Am 27.06.2017, gegen 13.30 Uhr, fuhr ein UPS-Zustellfahrzeug (Mercedes Sprinter Kennzeichen B-G 11 68) nach einer vermutlichen Anlieferung in der Nachbarschaft rückwärts auf mein Grundstück bzw. Garagenauffahrt, um auf diese Weise zu wenden. Eine Wendemöglichkeit gab es am Ende der Straße (Mühlbergweg in 06886 Wittenberg) circa 40 m weiter.

Der Fahrer fuhr rückwärts mit Schwung und rücksichtslos auf mein Grundstück und bremste scharf, da er mich wohl nach meinem Winken noch bemerkte, bevor er mich umgefahren hätte (ich hatte gerade mein Garagentor geöffnet und wollte mein Grudstück verlassen).

Ich fühlte mich durch diesen Vorgang körperlich bedroht und in meinem Hausfrieden gestört.

Als ich den offensichtlich amüsiert grinsenden Fahrer zur Rede stellte, erklärte er mir: "Er dürfe das und er macht das immer so."

Als ich mir einen Zettel zum Notieren des Kennzeichens holte, entfernte sich der Fahrer mit quietschenden Streifen und hinterließ schwarzen Gummiabrieb auf meiner hochwertig gepflasterten Garagenauffahrt und Wühlspuren auf dem unbefestigten Mühlbergweg.

Fotos konnte ich nur noch beim Abbiegen des UPS-Fahrzeuges aus den Mühlbergweg auf die Berliner Chaussee schießen.

Meine Forderung an United Parcel Service Deutschland:

Unterlassungserklärung / Entschuldigung / Abmahnung des Fahrers.

Firmen-Antwort ausstehend seit 8 Jahren, 358 Tagen und 19 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Manche haben wohl echt nichts besseres zu tun. Sie fühlen sich wohl auch körperlich bedroht, wenn Sie Maulwürfe im Garten haben oder wie. Selten so ein quatsch gelesen, Wohlstandsprobleme, echt.

Das war kein hausfriedensbruch sondern eine sogenannte besitzstörung, dagen kann man vorgehn indem mein sein grunsstück umzäunt, oder man beauftragt einen anwalt damit, den störer kostenpflichtig abzumahnen und eine unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst