Während unseres Sommerurlaubes hatten wir einen unverschuldeten Schadenfall am Mietwagen. Da wir uns keine unerwarteten Ausgaben leisten können, wurde hier im guten Glauben, im Schadenfall keine Zuzahlung leisten zu müssten, der Tarif ohne Selbstbeteiligung gebucht. Nun haben wir mit entsetzen festgestellt, dass wir von der Rechnung, in Höhe von 454,99 €, ganze 104,99€ selber tragen müssen. Check 24 hatte uns auf Nachfrage auf die AGB´s verwiesen, mit der Begründung das dort die Erstattung jedweder Gebühren ausgeschlossen sei. Eine solche versteckte Gebührenordnung, ohne konkrete Hinweise auf Höhe oder Fälligkeit der Gebühren ist für mich als Verbraucher schlichtweg nicht nachvollziehbar!
Bestell-/Kundennummer: Buchungsnummer 5747176
Meine Forderung an Check 24:
Ich fordere die Erstattung des offenen Rechnungspostens in Höhe von 104,99€.
Antwort auf die Beschwerde vom 13.07.2017
Sehr geehrter Herr Kunze,
es tut uns leid, dass Sie mit Ihrer Buchung nicht zufrieden sind.
Wir können Ihren Unmut bezüglich der Bearbeitungsgebühren gut nachvollziehen, jedoch müssen wir Sie darüber informieren, dass Sie vorab in den Mietbedingungen und dem Voucher darüber informiert wurden, dass die Schadensbearbeitungsgebühren von der Erstattung ausgeschlossen sind.
Eine Verletzung der Informationen liegt demnach von unserer Seite nicht vor.
Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht haben wir uns jedoch entschlossen, Ihnen einen Betrag von 50,00 € zu erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr CHECK24-Team
kommentare und trackbacks 7
Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für Ihre Rückmeldung. Dennoch bestehe ich hier auf die Erstattung des vollen Betrages in Höhe von 104,99€. Meiner Meinung nach stehen diese Gebühren schon bereits bei Vertragsabschluss fest und können im Schadenfall nicht durch mich selbst beeinflusst werden. Daher ist hier ein konkreter Hinweis auf Höhe und Fälligkeit der Gebühren bei Vertragsabschluss unerlässlich. In einem identischen Fall bei ReclaBox Nr. 131676 vom 11.12.2016 wurde laut Kommentar die vollständigen Gebühren von Check24 übernommen!
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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Beschwerde ist noch nicht gelöst
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Beschwerde ist noch nicht gelöst
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Beschwerde ist noch nicht gelöst
Sehr geehrte Damen und Herrn,
da ich bisher keine Rückmeldung Ihrerseits
mehr erhalten habe, werde ich die Beschwerde
an den Versicherungsobmudsmann weiterreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kunze