BEV verrechnet den Neukundenbonus i. H.v. 179,43 Euro nicht mit den Kosten der Strombelieferung. Diese Gutschrift wäre gem. Punkt 4.1 der AGB spätestens im Rahmen der Jahresabrechnung zu berücksichtigen und fällig gewesen.
Abrechnung zu vertragswidrigen Preisen (Grund und Arbeitspreis), höher als vertraglich vereinbart. 9,81 Euro zu viel berechnet.
Aufgrund der Vorauszahlungen ist ein Guthaben entstanden. (es wurden 13 statt zwölf Abschläge abgebucht), obwohl ich Monate vorher gekündigt habe.
Eine korrekte Endabrechnung habe ich bis heute nicht erhalten und mein Guthaben von insgesamt 227,72 Euro wurde mir ebenfalls nicht ausgezahlt.
Auf E-Mail und Fax habe ich nicht eine Antwort bekommen.
Da hilft wohl nur der Gang zu meiner Rechtsschutzversicherung. Es scheint, als komme man bei der BEV ohne Anwalt nicht weiter.
Bestell-/Kundennummer: 278169
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Neuberechnung, Bonusauszahlung, Guthabenauszahlung, korrekte Endabrechnung.
Antwort auf die Beschwerde vom 16.07.2017
Sehr geehrte Frau Krumins,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ihre korrigierte Schlussrechnung wurde am 19.07.2017 auf dem Postweg an Sie versandt. Das Guthaben dieser, wie auch Ihren Neukundenbonus, haben wir zur Auszahlung veranlasst.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre BEV
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst