Massive Beschwerde bei der Geschäftsführung wurde analog schriftlich adressiert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach langjähriger Sammlung negativen Erfahrungsmaterials mit Unitymedia als Anbieter für Kabelanschluss-Produkte, ist mein Geduldsfaden, der sich mittlerweile schon als „Geduldsstamm“ konstituiert hatte, nun endgültig gerissen.
Ich verbinde keine Transaktion, die im Zuge meiner Kundschaft mit Unitymedia erforderlich war, mit einem positiven Gefühl der professionellen Abwicklung. Was sich Unitymedia nunmehr „geleistet“ hat, grenzt an eine bodenlose Unverschämtheit.
Ich bin im August 2016 umgezogen. Im Zuge dessen initiierte ich einen Umzugsauftrag bei Unitymedia, da eine Lieferung der gebuchten Dienstleistung in Dortmund möglich war.
Die Erhebung einer Gebühr für meinen – rein administrativen – Umzug habe ich noch unwillig akzeptiert, zumal dies per Gesetzmäßigkeit gestattet ist. Was ich jedoch weder nachvollziehen, noch akzeptieren kann und worüber ich auch nicht schriftlich informiert wurde ist die Tatsache, dass Unitymedia den Umstand meines Umzuges zum Anlass genommen hat, meine Vertragslaufzeit ab Umzugsdatum wieder auf 24 Monate hochzusetzen. Ich sehe darin weder eine rechtliche, noch eine sachliche Veranlassung, zumal ich das monatliche Entgelt für das von mir gebucht Paket „3 Play 120“ ohnehin unverhältnismäßig teuer finde, betrachtet man vergleichbare marktübliche Preise. Da mir mittlerweile technische Alternativen zur Verfügung stehen und ich nicht mehr zwanghaft an Unitymedia gebunden bin, war es im Grunde meine Absicht das Vertragsverhältnis zu kündigen.
Um das unprofessionelle Geschäftsgebaren noch exzellenter zu gestalten rief mich nun vor einigen Tagen ein Mitarbeiter von Unitymedia an und unterbreitete mir die Tatsache, ich würde keine Kabelgrundgebühr entrichten. Nach einer längeren Unterhaltung und einem klaren Ausdruck meines Unmutes bin ich nun mehr als sehr erbost. Die Kabelgrundgebühr wird, wie mir meine Wohnbaugesellschaft mitteilte, über die monatlichen Betriebskosten abgerechnet. Losgelöst davon gehe ich als Kunde davon aus, dass mit der Meldung meines Umzuges alle administrativen Erfordernisse abgedeckt sind und ich nicht noch weitere Schritte meiner Ummeldung berücksichtigen muss. Inwieweit Unitymedia konzerninterne Automatisierungen anwendet oder nicht, interessiert mich nicht im Geringsten – ich bin selbst in einem Großkonzern tätig und durchaus in der Lage zu beurteilen, wofür ein Endkunde Verständnis aufbringen muss und wofür nicht.
Ich habe diesem Mitarbeiter unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass die Klärung dieses Sachverhaltes zwischen Unitymedia und meiner Wohnbaugesellschaft zu erfolgen hat und ich mich nicht in der Verantwortung sehe für ein Versäumnis von Unitymedia die Folgen in Kauf zu nehmen.
Ich erwarte seitens Unitymedia sowohl eine umgehende Stellungnahme als auch einen Lösungsansatz, um nicht weitere Schritte einleiten zu müssen, von denen ich mich sicherlich nicht abschrecken lasse.
Ich informiere des Weiteren darüber, dass ich diesen Sachverhalt an die Bundesnetzagentur, Fachbereich Telekommunikation > Verbraucher gemeldet habe. Des Weiteren erfolgt der Versand einer Abschrift dieses Schriftstückes an die Verbraucherzentrale NRW.
Es reicht mir ein für alle Male mir diese Art und Weise mit Endkunden umzugehen, gefallen zu lassen. Dieses Gebaren werde ich nun mit Nachdruck an die Öffentlichkeit bringen.
Bestell-/Kundennummer: 372808305
Meine Forderung an Unitymedia NRW:
Reaktion, Lösungsansatz > Fristlose Beendigung des Vertrages
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Sehr geehrte Damen und Herren,
bis Dato erfolgte seitens UnityMedia noch keine Reaktion. Jedoch erhielt ich von Ihnen die Rückmeldung, dass UnityMedia die Weiterleitung von Beschwerden, die bei ReclaBox eingehen, untersagt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra van Baal
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst