Vertragspartner ohne vertrauen

Stromio GmbH
Kaarst

Ich habe ein Festpreispaket 24 M mit Preisgarantie für 24 M bei Stromio abgeschlossen.

Nach der ersten Schlußrechnung am 05.07.17 habe ich dann mal mitbekommen das es eine Preiserhöhung zum 01.01.17 gab. Ich habe daraufhin ein Widerspruch eingelegt und Stromio hat trotzdem sein Geld aus der Schlussrechnung von mein Konto gebucht.

Diesen Betrag habe ich erst mal zurück gezogen und habe seit dem 2 Mahnungen im Briefkasten (20Tage). Mahnen können die ganz schnell aber auf meinen Widerspruch oder auf meiner Kündigung reagieren nicht?

Hinzu kommt das der BGH 07.2017 entschieden hat das einige Klauseln aus den Stomio Verträgen nichtig sind. https://www.verbraucherzentrale.de/stromio-gmbh. Daher wäre mein Widerspruch eh rechtens.

Aber es scheint so, als hätten sie den Postausgang gesperrt und nur noch für Mahnungen freigegeben oder was soll man dazu noch sagen.

Meine Forderung an Stromio:

Antworten / Reaktionen

Antwort auf die Beschwerde vom 26.07.2017
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

26.07.2017 | 10:01 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären, bitten wir Sie uns Ihre Vertrags- oder Bestellnummer mitzuteilen. Sobald uns diese vorliegen werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

bewerten sie die antwort von Stromio GmbH

Guten Tag

gerne teile ich ihnen meine Vertragsnummer mit und hoffe auf antworten ihrerseits.
Denn die Summe die sie von mir mit Mahngebühren fordern ist ist derzeit unzulässig und rechtswidrig. Die errechneten Monatsabschläge aus der Jahresrechnung stimmen dann ebenfalls nicht mehr.

Vertragsnummer: 123480973

Mit freundlichen Grüßen

Leider noch nicht gelöst. Kündigung steht noch im Raum.

Leider meldet sich niemand mehr zurück und meine Kündigungen wurden bislang noch nicht bestätigt obwohl das recht auf meiner Seite ist. Jetzt muss ich wohl einen Anwalt beauftragen der meine Kündigung durch setzt. (§ 41 Abs. 3 S. 2 EnWG)

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst