Die Deutsche Bahn verlangt 85,50 Euro Strafe, obwohl gültiges Jahresabo vorliegt.
Auf Nachfrage wird mir mitgeteilt, dass ich schwarz gefahren sei. Eine Unverschämtheit, da ich ein gültiges Jahresabo für die Bahnstrecke München–Augsburg habe.
Ich hatte einmal die Fahrkarte vergessen und muss nun 85,50 Euro Strafe bezahlen, obwohl ich mit ca. 2.400,- Euro Vorauszahlung für das Jahresticket die Bahn vorfinanziere.
Meine Forderung an Deutsche Bahn:
Rückzahlung der 85.50 Euro bzw. Gutschrift
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wer ohne gültigen Fahrschein erwischt wird muss das Doppelte des betreffenden Fahrpreises zahlen oder mindestens 60€ erhöhtes Beförderungsentgelt.
Die allermeisten Verkehrsunternehmen (auch die Bahn) sind aber so kulant und geben dem versehentlichen Schwarzfahrer (zb. Ticket zu Hause vergessen) 7 bis 14 Tage Zeit dieses beim Kundencenter vorzuweisen. Dann bleibt am Ende die von Ben Ziehn erwähnte kleine Bearbeitungsgebühr.
Also bevor Sie sich hier über Abzocke und Unverschämtheit echauffieren hätten Sie es erstmal mit einer Klärung der Situation durch nachträgliches Vorweisen Ihres Abos versuchen können.
Bahn lehnt Lösung ab.
Ich habe das ABO gekündigt