Reklamation

Ich habe im Wohnzentrum Unna einen Gartentisch mit 4 Stühlen gekauft.

2 Tage nach der Lieferung ist meine Enkelin (6 Jahre) rückwärts mit dem Stuhl umgekippt. Zum Glück ist nichts Schlimmes passiert da sie meine Tochter, die neben ihr stand, auffangen konnte.

Da die Stühle sehr leicht sind, was mir nicht beim Kauf aufgefallen ist, können sie ziemlich leicht zum Kippen gebracht werden. Ich habe dieses Problem umgehend dem Zurbrüggen Wohnzentrum in Unna geschildert und um Rückgabe gebeten, da ich auf keinen Fall die Stühle behalten möchte.

Frau S., die zuständig für Reklamationen ist, sagte mir dass Dies kein Reklamationsgrund ist, da kein Stuhl kaputt ist und somit kein Rekalamationsgrund besteht! Ein Unfallrisiko ist für sie kein Reklamationsgrund. Ware die direkt im Wohnzentrum gekauft werden können nicht zurückgegeben werden.

Hätte ich die Stühle im Onlineshop erworben, hätte ich ein Recht auf Rückgabe. Was ist das für eine Verkaufsstrategie und Umgang mit Kunden.

Der nächste Schritt wird der Gang zum Rechtsanwalt. Übrigens geht es hier um insgesamt 400 €. [...]

Bestell-/Kundennummer: 050659755

Meine Forderung an Zurbrüggen Wohnzentrum:

Rücknahme der Ware

Firmen-Antwort ausstehend seit 8 Jahren, 325 Tagen und 19 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Nach unzähligen Mails und Telefonaten, ist Zurbrüggen bereit die Stühle (AUS KULANZ heißt es) zurückzunehmen, mit einem Abschlag von 20 %. Ich habe eingewilligt, da ich weder die Zeit noch die Nerven für eine weitere Auseinandersetzung habe. Bin froh, dass die Stühle weg sind und für meine Enkelkinder kein Unfallrisiko mehr besteht.