Am 23.02.2017 wurde die entsprechende E-Mail mit Betreff "Energiemarktentwicklungen und Preisanpassung" von ExtraEnergie versendet und wurde aufgrund der Werbeaufmachung nicht als Vertragsänderung identifiziert, das Sonderkündigungsrecht wurde dementsprechend nicht wahrgenommen. Die Preisanpassung des Arbeitspreises erfolgte von 24,59 ct/kWh auf 31,01 ct/kWh (26%).
Der Preiserhöhung wurde von mir am 05.07.2017 mit Bezug auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.10.2016, Az. I-20 U 37/16 widersprochen. Am 19.07.2017 antwortete ExtraEnergie per E-Mail:
„Dem o. g. Urteil lag ein Preisanpassungsschreiben zugrunde, welches mit dem Ihnen zugestellten Preisanpassungsschreiben nicht vergleichbar ist. Nach unserer Auffassung wurden Sie in dem Ihnen am 23.02.2017 übersandten Schreiben in verständlicher und transparenter Weise auf die Preisanpassung hingewiesen.“
Mein Preisanpassungsschreiben weist jedoch dieselben Merkmale auf und ist vergleichbar:
- Irreführende Betreffzeile (fast identisch mit der dem Urteil zugrunde liegenden „Energiemarktentwicklungen und -preisanpassungen“)
- Die E-Mails sind ebenfalls in der Absicht verfasst, den Leser im Glauben zu lassen, es gehe um allgemeine Informationen, die nicht sein Vertragsverhältnis betreffen.
- Drei Seiten Fließtext mit allgemeinen Informationen, in denen die Preiserhöhung ohne jegliche Hervorhebung erwähnt wird.
Die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf stellten für das damalige Schreiben klar, dass eine Möglichkeit, dennoch die geforderte Transparenz zu schaffen, die Hervorhebung der entscheidenden Textpassage sei. In dem mir vorliegenden Schreiben gibt es keine Hervorhebung und der Vorwurf der Intransparenz ist damit gegeben. Auch für mein Schreiben ist also davon auszugehen, dass sich ExtraEnergie nicht auf diese Preisankündigungen berufen darf.
(Nebenbei: Warum Ihre argumentierte Erhöhung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz um 8% zu einer 26%igen Preissteigerung führt, bleibt ungeklärt.)
Bestell-/Kundennummer: 2603521
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Abrechnung zum alten Arbeitspreis und entsprechende Anpassung des neuen Abschlags, Einräumung Sonderkündigungsrecht.
Antwort auf die Beschwerde vom 28.07.2017
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Hinsichtlich Ihres Anliegens haben wir Sie bereits per E-Mail informiert. Gern können Sie sich an unser Service Center wenden, sollten Ihrerseits noch Fragen bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
kommentare und trackbacks 3
Sehr geehrte Damen und Herren,
genau auf diese Email bezog ich mich bei obiger Reklamation, eine weitere Reaktion liegt mir nicht vor. Ich bitte weiter um Stellungnahme und behalte die Forderungen aufrecht.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst