Abzocke ohne Begründung

Hannover

Seit Mai 2017 beliefert mich e: veen mit Gas. Ebenfalls im Mai habe ich meinen Vertrag wegen Umzuges zum 31.08.2017 gekündigt. Da im neuen Haus ein Rahmenvertrag besteht, kann ich Gas nicht mitnehmen.

E: veen verlangt nun von mir, dass ich die Grundgebühr bis Mai 2018 weiterzahle, obwohl eine Belieferung ab 01.09.2017 nicht mehr möglich ist. Selbst die Schlichtungsstelle konnte sich mit E: veen nicht einigen. Laut Schlichtungsstelle dürfen sie mir die Grundgebühr nicht weiter berechnen.

Auf Nachfrage, wo das in den AGB steht, dass sie berechtigt sind, die Grundgebühr bis zum eigentlichen Vertragsende zu berechnen, habe ich bis heute keine Antwort bekommen.

Kundenservice antwortet nicht und äussert sich in keinster Weise dazu.

Also, bitte Vorsicht!

Bestell-/Kundennummer: 204194-684423

Meine Forderung an e: veen Energie:

Keine Grundgebühr mehr, wenn Vertrag beendet ist.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Die firma meldet sich weder bei mir noch bei der schlichtungsstelle zu diesem Problem. Leider wahr

Moin Frau Angel,

habe eine sehr ähnliche Situation mit e: veen wie Sie. Durch Umzug (jetzt Wärmepumpe und kein Gas mehr = keine Möglichkeit den Vertrag weiter laufen zu lassen). Sie schreiben, daß die Schlichtungsstelle sagt, das das mit der Grundgebühr keine Rechtsgrundlage hat. Haben Sie dazu schon ein Aktenzeichen oder läuft das noch? Danke für Antwort.